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Viel mehr als Filmpreise und Staatsminister interessierte hinterher aber ein ganz anderes Thema. Der Ehrenpreis fürs Lebenswerk war dieses Jahr dem Regisseur Wim Wenders gewidmet. Dieses hat einen Fleck: Im Film „Falsche Bewegung“ von 1975 spielte die damals 13-jährige Nastassja Kinski ihre erste Rolle. Schon seit Jahren fordert sie, dass eine Szene entfernt wird, Nacktheit und Gewalt zeigt – vergeblich. Und weitgehend unbeachtet. Kurz vor der Preisverleihung war das Interesse dann doch erwacht [cinearte 811]. Und auf der Bühne erklärte sich Wenders [Youtube, ab 12:45]. Dass er den Film heute nicht mehr so machen würde, hatte er schon früher gesagt. Doch „dem jungen Mann, 29-jährig vor 50 Jahren, dem kann ich keinen Vorwurf machen“, meinte Wenders. Korrigieren wollte er ihn aber immer noch nicht und gar Hand ans eigene Werk legen. Zumindest nicht alleine. Er fürchte, damit einen „Präzedenzfall“ zu schaffen, der alle Filmschaffenden betreffen könne. Darum wandte er sich an die Deutsche Filmakademie (in Gestalt ihres Kopräsidenten Florian Gallenberger neben ihm), sie möge zur Grundsatzdebatte einladen: „Wie geht man mit so etwas um? Was sind die großen Verantwortungen?“ So einige Gesichter im Publikum machten den Eindruck, dass sie der Argumentation nicht ganz folgen wollen. Aber für den Ehrenpreisträger gab es stehenden Applaus. Die Feuilletons sind aufgebracht. Warum es Beifall für diese Rede gab, fragt sich Michael Hanfeld in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ [Bezahlschranke]: „Wim Wenders begeht hier nämlich einen Kategorienfehler erster Ordnung. Hier geht es nicht um die Kunst- und Meinungsfreiheit und nicht ums Filmerbe, es geht nicht darum, sich dem Zeitgeist anzupassen und […] woke Verbeugungen im Dienst der politischen Korrektheit zu machen. Hier geht es um die Tatsache, dass ein 13 Jahre altes Kind sexualisiert und nackt vor die Kamera gezogen wird. Das war 1974 falsch, und das wäre heute falsch. Das ist keine Frage des Filmerbes, sondern eine der Moral. Das hätte Wim Wenders im Alter von 29 Jahren wissen müssen, so wie er es heute zu wissen vorgibt.“ Fassungslos ist Claudia Tieschky in der „Süddeutschen Zeitung“ [Bezahlschranke]. Weil „es Dinge gibt, die man mit einem Kind nicht macht. Und diese Vereinbarung einfach weiter infrage zu stellen, das wäre tatsächlich ein atemberaubender Präzedenzfall. […] Man denkt an Nastassja Kinski, die um ihre Würde als 13-Jährige kämpft, die nicht mehr als halb nacktes Kind im Streamingdienst abrufbar sein möchte, und an ihre Erinnerungen. Erinnerungen, für die Wim Wenders, wie man nach dieser denkwürdigen Rede wiederholen muss, seinem 29-jährigen Ich keinen Vorwurf machen möchte. Sie, Nastassja Kinski, muss seit Jahren alles alleine tragen, keine Filmakademie steht ihr bei. Nach diesem Abend soll sie jetzt mit ihrem Anliegen auch noch den ganzen deutschen Film in seiner Existenz bedrohen? Beifall dafür im Saal. Was soll man sagen? Man wächst mit seinen Aufgaben?“ Daran hatte Judka Strittmatter in der „Berliner Zeitung“ schon vor der Gala Zweifel. Nastassja Kinski müsse sich „von der Filmwelt alleingelassen fühlen. Einer Welt, die einerseits #Metoo ins Rollen brachte, aber längst noch nicht bereit ist, die Verfehlungen all ihrer Götter sichtbar zu machen. Und in der auch die Götter selbst immer alles auf ,die anderen Zeiten damals’ schieben oder sich anderweitig heraus lavieren. Es geht nicht um Zensur, auch nicht um Kunstfreiheit oder die Auslöschung eines Werks. Es geht lediglich um zwei Film-Minuten, die einem Regisseur keine Mühe machen sollten angesichts einer Darstellung, unter der ein damals junges Mädchen bis heute leidet. […] Aus Respekt und Mitgefühl für eine Frau, die seinem Kino selbst viel gegeben hat. Auch ,Paris, Texas’ wäre ohne Nastassja Kinski nicht das geworden, was der Film heute ist: ein Mythos.“ Jedenfalls habe Wenders „tatsächlich die Macht, diesen Schnitt zu tun, er besitzt sämtliche Rechte an all seinen Filmen, er könnte den Streamern vorschreiben, welche Version sie zeigen dürfen. Bei Amazon zum Beispiel findet sich momentan die restaurierte Fassung der Wenders-Stiftung, inklusive Nacktszene“, schreibt Hanns-Georg Rodek in der „Welt“. „Der Aspekt der Kunstfreiheit wäre zu debattieren, die gewahrt bleiben muss. Wenders selbst fragt sich, ob man alte Filme überhaupt verändern darf. […] Nun herrscht tatsächlich ziemliche Ratlosigkeit, wie man mit dem Filmerbe und Elementen darin umgehen soll, die nicht mehr heutigen Empfindlichkeiten entsprechen.“ Doch dieser Fall sei „nicht vergleichbar. Das primäre Problem bei ,Falsche Bewegung’ besteht nicht in der Szene selbst – Kinski könnte in dem Film notfalls als 16-Jährige durchgehen –, sondern in seiner Entstehung. […] Die – ungeklärte – Frage lautet, wer sie hätte beschützen können. Sicher nicht ihr Vater, der lebte mit seiner dritten Frau in Paris und drehte in Italien einen Italowestern nach dem anderen. […] Es ist unbekannt, wer außer Handke und Wenders das Drehbuch kannte, kritisierte, absegnete und damit auch die Bettszene. Regeln für Kinderarbeit beim Film existierten damals nicht. […] Im Fall ,Falsche Bewegung’ hat es damals an Verantwortung gefehlt, und deshalb muss jemand diese Verantwortung heute schultern. Es wäre symbolisch richtig, wenn Wim Wenders – ohne jegliche Präzedenz – diese zwei Minuten entfernt.“
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