PRESSEMITTEILUNG Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge startet am 1. Juli 2025
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 Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge startet am 1. Juli 2025

Der zwischen BFFS, ver.di und Produktionsallianz vereinbarte neue Alterssicherungs-Tarifvertrag über eine betriebliche Altersvorsorge auf Basis einer Entgeltumwandlung stärkt die Altersvorsorge der Schauspieler*innen und der mehr als 25.000 Film- und Fernsehschaffenden.

Berlin, 10. Juni 2025 - Nachdem die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) gemeinsam mit ver.di Filmunion und der Produktionsallianz im Oktober 2024 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge verhandelt haben, werden künftig bei allen Dreharbeiten Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Nicht nur bei Produktionen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder für Netflix, sondern auch bei solchen für Privatsender, andere Streamingdienste und fürs Kino. Dies gilt ab 1. Juli!

Durchgeführt wird diese tarifvertraglich verankerte betriebliche Altersvorsorge durch die Pensionskasse Rundfunk, die auf jahrzehntelange Erfahrung in der Umsetzung betrieblicher Altersvorsorge-Programme für Film- und Fernsehschaffende zurückgreifen kann.

Durch die erreichte tarifliche Regelung steht allen Filmschaffenden, die in einer Filmproduktion mitwirken, ein Anspruch auf Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse Rundfunk zu. Mit einer entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag wird sichergestellt, dass das Produktionsunternehmen einen Betrag in Höhe von vier Prozent der vereinbarten Gage neben der Gagenzahlung in die betriebliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse Rundfunk zahlt. Hinzu kommt ein Eigenanteil der Filmschaffenden in gleicher Höhe.

Schauspieler*innen fallen in der Regel nicht unter den Schutz der Künstlersozialkasse. Denn sie arbeiten nicht selbstständig, sondern werden für ihre Rollenengagements angestellt – allerdings nur befristet, zumeist sehr kurz befristet, mit vielen Beitragslücken zur Rentenversicherung.

„Diese Beitragslücken sind der Grund, dass unsere gesetzliche Rente so mies ausfällt. Für diejenigen von uns, die drehen, bildet daher die Pensionskasse Rundfunk das eigentliche Standbein im Alter“, erklärt Heinrich Schafmeister, Bevollmächtigter des BFFS-Vorstands: „Durch den Start des Tarifvertrags wird ab 1. Juli diese betriebliche Vorsorge bei allen Dreharbeiten obligatorisch, verbindlich und wir im Alter erheblich besser abgesichert sein.“

 

„Die Verbesserung der sozialen Lage von Schauspielenden gehört seit Gründung des BFFS zu den Kernanliegen der Schauspielgewerkschaft. Mit Abschluss dieses Tarifvertrags ist ihr in dieser Hinsicht wohl der größte Fortschritt gelungen“, so Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS.

 

Über den Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS):

BFFS steht für Bühne, Film, Fernsehen, Sprache. Gegründet 2006 ist der BFFS als Verband und Gewerkschaft mit seinen über 4.300 Schauspieler*innen inzwischen die größte nationale Schauspielorganisation und mitgliederstärkste Berufsvertretung der deutschen Film-, Fernseh- und Theaterlandschaft. Der BFFS vertritt die berufsständischen sowie gewerkschaftlichen Interessen der Schauspieler*innen in Deutschland. Er will die kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen, tariflichen und sozialen Rahmenbedingungen verbessern bzw. schaffen, die sowohl den einzigartigen Schauspielberuf schützen, bewahren und fördern als auch die besondere Lebens- und Erwerbssituation der Künstler*innen berücksichtigen, die diesen Schauspielberuf ausüben. Der Vorstand des BFFS arbeitet ehrenamtlich.

 

Pressekontakt:
Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS)
Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin
Telefon: +49 30 225 02 79 30
Fax: +49 30 225 02 79 39