Kippen Schauspieler aus dem sozialen Netz...?

 
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BeitragVerfasst am: Do Aug 24, 2006 4:07 am    Titel: Kippen Schauspieler aus dem sozialen Netz...? Antworten mit Zitat
Königin der Nacht und armer Wandergesell
Durch die Hartz-Reformen könnten viele Sänger, Tänzer und Schauspieler aus dem sozialen Netz kippen
von Stefan Keim

Wenn Sänger auf der Operettenbühne arme Wandergesellen oder lachende Vagabunden verkörpern, wirkt das in den seltensten Fällen echt. Soll es auch gar nicht, doch wenn die Hartz-Reformen in Kraft treten, könnten viele Sänger eigene Erfahrungen in die Gestaltung solcher Partien einbringen. Für die gut 5000 fest angestellten Gesangssolisten, Schauspieler und Tänzer wird sich wenig ändern.
Anders sieht es bei den frei arbeitenden Kollegen aus. Und das hat nicht mit dem heiß diskutierten Hartz IV-Gesetz zu tun, sondern mit dem ein Jahr später in Kraft tretenden Hartz III. Darin steht, daß ein Arbeitnehmer 360 Tage in zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein muß, um das Arbeitslosengeld I zu bekommen. Bisher galt dafür eine Zeitspanne von drei Jahren.

Eine Kleinigkeit? Nicht für einen freien Schauspieler. Denn der hat oft Stückverträge, die ein paar Wochen Probezeit vorsehen, gefolgt von Aufführungen, die über Monate verteilt sein können. Dazu kommen vielleicht ein paar Sprecherjobs beim Radio oder ein kleiner Fernsehdreh. So kommt der freie Schauspieler nie auf 360 Arbeitstage in zwei Jahren - und gilt fortan als Langzeitarbeitsloser. Das bedeutet: Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und rutscht in die zweite Kategorie. 345 Euro pro Monat - in den neuen Bundesländern sind es ein paar Euro weniger -, dazu kommen eventuell Kindergeld und die Miete für eine "angemessene Wohnung". Und bevor er das Geld bekommt, muß er seine Ersparnisse verbrauchen. Die Zeit zwischen den Engagements mit Arbeitslosengeld zu überbrücken - wie es heute üblich ist - wird dann zu einer finanziellen Durststrecke. Ähnliche Probleme haben Sänger, sagt die Sopranistin Inga Fischer: "Im Moment herrschen Starrheit und Angst. Ich erlebe, daß sich Sänger, die zum Beispiel aufgrund der häufigen Intendantenwechsel arbeitslos werden, Sorgen machen und überlegen, den Beruf zu wechseln."

Die Unsicherheit ist allerorten zu spüren. Kaum ein frei arbeitender Schauspieler, Tänzer oder Sänger will sich zu dem Thema öffentlich äußern. Fast alle befürchten Nachteile. Weil viele Verträge gerade in der Off-Szene sich am Rande der Legalität bewegen und niemand mit dem Image eines Jammerers und Nörglers herumlaufen möchte. Oder weil sie die Augen verschließen und auf ein Wunder hoffen. Die Hartz-Reformen kommen in einer Zeit, die ohnehin für Sänger und Schauspieler sehr problematisch ist. Wegen der sinkenden Zuschüsse verhandeln die Theater härter, die Abendgagen sinken. "Es wird auch in den Verträgen an Kleinigkeiten herum geknapst", berichtet Inga Fischer. "Die Agenten stöhnen, die Verhandlungen werden härter." Ein typisches Beispiel nennt Kerstin Hold von der ZBF, der Zentralen Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung: "Manche Theater engagieren Künstler nur noch für acht Monate. Damit sind sie aus dem Normalvertrag Bühne raus und müssen kein Urlaubsgeld zahlen, da sind oft in den Verträgen Zusätze, mit dieser Gage ist der Anspruch auf Urlaub abgegolten."
Für Rolf Bolwin, den geschäftsführenden Direktor des deutschen Bühnenvereins, sind die Hartz IV-Gesetze ein weiteres Argument für das "sozial absichernde deutsche Stadttheater". Er fordert, die Bühnen finanziell so gut auszustatten, daß ein gutes Ensembletheater möglich ist. Die Sparmaßnahmen haben nur an wenigen Häusern bisher zu Einschnitten in den Spielplänen geführt.

Viele Sänger zum Beispiel haben innerhalb einer Spielzeit mehr Partien als früher, oft auch mehr, als ihrer Stimme gut tut. Vor allem wenn sie noch nicht voll entwickelt ist. Denn besonders Opern in Finanznöten engagieren gern Absolventen frisch von den Hochschulen, weil sie jung und billig sind. Nach einigen Jahren werden sie dann gekündigt, weil sie in eine andere Tarifklasse kämen. Es ist also nicht nur eine Frage der sozialen Sicherheit der Sänger, sondern auch des künstlerischen Niveaus.

Wenn Schauspieler und Sänger nach den Bestimmungen der Hartz-Reformen zu Langzeitarbeitslosen erklärt werden, müßten sie jede "zumutbare Arbeit" annehmen, auch außerhalb ihres Berufes. Doch wer als Pförtner oder Sekretärin arbeitet, kann nicht - wenn der berühmte Anruf eines Filmproduzenten kommt - alles stehen und liegen lassen. Er müßte absagen, weil er vertragliche Verpflichtungen hat. Damit wäre die künstlerische Tätigkeit vorbei. Und noch ein Problem entsteht durch die neuen Gesetze: Frei arbeitende Schauspieler, Sänger und Tänzer müßten sich selbst versichern. Wenn sie kein Arbeitslosengeld bekommen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit auch keinen Anteil zur Krankenversicherung. Regisseure, Autoren und Dramaturgen haben es besser. Die gelten als Freiberufler und können sich über die Künstlersozialkasse absichern. Die Arbeit von Schauspielern, Sängern und Tänzern gilt nach geltendem Gesetz als unselbstständig, sie sind Angestellte. Inga Fischer meint: "Der freie Zugang zur Künstlersozialkasse wäre eine verhältnismäßig leichte Möglichkeit, das Problem zu beheben."
Doch über das Versicherungsproblem hinaus ist durch die Hartz-Reformen eine grundlegende Frage gestellt. Bisher gab es eine verschleierte Subventionierung künstlerischer Tätigkeit durch das Arbeitsamt. Bei frei arbeitenden Schauspielern, Sängern und Tänzern kommt es unweigerlich zu beschäftigungslosen Phasen. In denen haben sie bisher Arbeitslosengeld bekommen. Dieses System war anfällig für Mißbrauch. Denn auch Tatort-Kommissare mit Traumgagen konnten sich zwischen den Drehtagen arbeitslos melden und zusätzlich Stütze abzocken. Das ließe sich, so Rolf Bolwin vom Bühnenverein, vermeiden, in dem man eine Verdienstobergrenze für den Erhalt von Arbeitslosengeld einführt.

Artikel erschienen am Di, 23. November 2004/www.welt.de
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