Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern - gescheitert.

 
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Michael
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BeitragVerfasst am: Do Dez 25, 2008 9:13 pm    Titel: Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern - gescheitert. Antworten mit Zitat
Gehört, gelesen, zitiert:

Wer hat es von uns, die wir uns tagtäglich mit der Kunst auseinandersetzen, nicht schon geahnt? Es wäre ja zu schön um wahr zu sein: Das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern - eine große Chance für Deutschland und richtungweisend für die ganze Welt - ist am 10. Oktober 2008 im Bundesrat gescheitert. Lesen Sie hier weiter:

Großmäulige Lippenbekenntnisse unserer Volksvertreter

http://uwemichaelwiebking.de/texte/Kultur_in_Deutschland.html

Quelle: Fachblatt der Bühnengenossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, 60. Jahrgang/Dezember 2008. Das Magazin ist übrigens für Interessierte käuflich für € 3,20 zu erwerben.


Zuletzt bearbeitet von Michael am Mo März 09, 2009 5:26 am, insgesamt einmal bearbeitet
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Michael
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BeitragVerfasst am: So März 08, 2009 4:08 am    Titel: Deutscher Kulturrat bedauert, dass die Chance,,, Antworten mit Zitat
Deutscher Kulturrat bedauert, dass die Chance, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern, 2008 verpasst wurde.

Berlin, den 29.12.2008. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, blickt mit gemischten Gefühlen auf das Jahr 2008 zurück und in das Jahr 2009 hinein.

Die Künstlersozialversicherung hat den Deutschen Kulturrat wider Erwarten erneut intensiv beschäftigt. Die letzte Reform zeigt eigentlich positive Wirkungen. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, steigt, der Abgabesatz sinkt. Die abgabepflichtigen Unternehmen werden dadurch entlastet. Dennoch steht die Künstlersozialversicherung immer wieder in der Kritik. Der Vorstoß des Landes Baden-Württemberg, im Bundesrat die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, konnte glücklicherweise abgewehrt werden. Dennoch wird das Thema im Jahr 2009 voraussichtlich weiterhin aktuell bleiben.

Bei der Umsetzung der erfolgreichen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts aus dem Jahr 2007 wurden im Jahr 2008 Steine in den Weg gelegt. Die Finanzbehörden suchten nach Möglichkeiten, entgegen der Intention des Gesetzes den Steuerabzug bei gemeinnützigen Zwecken zu beschneiden.

Eine Regelung hinsichtlich des Arbeitslosengeldes I für Schauspieler und andere kurzzeitig Beschäftigte aus dem Kulturbereich konnte auch im Jahr 2008 nicht gefunden werden. Hier verhindern unterschiedliche Positionen innerhalb der Koalitionsfraktionen eine Einigung. Während die Union am Vorschlag der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ festhält, das so genannte Schweizer Modell auf Deutschland zu übertragen, strebt die SPD als weitergehende Regelung eine Rückkehr zum alten Rechtszustand an. Derzeit ist nicht abzusehen, ob noch vor der Bundestagswahl eine Lösung dieses seit 2006 bestehenden arbeitsmarktpolitischen Problems möglich ist.

Das Jahr 2009 wird im Zeichen der Wahlkämpfe stehen. Neben der Bundestags- und Europawahl stehen fünf Landtagswahlen (Hessen, Saarland, Sachsen, Thüringen, Brandenburg) an. Die Wahlen bieten die Möglichkeit die Parteien zu befragen, welche kulturpolitischen Vorhaben sie umsetzen wollen. Das ist positiv. Der Deutsche Kulturrates wird in seinen Wahlprüfsteinen für die Bundestagswahl 2009 sehr genau nachfragen, wie die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in den nächsten Jahren gestalten wollen.

Wahlkämpfe bergen aber auch die Gefahr in sich, dass langfristige kulturpolitische Themen aus dem Blick geraten. Zu diesen langfristigen Themen gehört die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Kulturbereich. Auch im digitalen Zeitalter müssen Künstler und andere Rechteinhaber von der Verwertung ihrer Werke leben können. Raubkopien sind kein Kavaliersdelikt. Und wenn Unternehmen wie Google Bücher aus Bibliotheken in großem Umfang einscannen, um sie online zur Verfügung stellen zu können, ohne die Rechteinhaber zuvor zu informieren und ihr Einverständnis einzuholen, zeigt dies, wie weit das fehlende Unrechtsbewusstsein inzwischen reicht. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Deutschen Kulturrates im Jahr 2009 werden die Digitalisierung und ihre Auswirkungen sein.

Die Finanzkrise wird am Kulturbereich nicht vorbeigehen. Zwar ist der Etat des Kulturstaatsministers für das Jahr 2009 erneut angestiegen, doch könnte es im Jahr 2010 schon ganz anders aussehen. Neben Einsparungen im Etat des Kulturstaatsministers könnte ein Rütteln am ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter oder eine Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialversicherung dem Kulturbereich schweren Schaden zufügen. Der Deutsche Kulturrat wird sich 2009 deshalb vor allem für die Stärkung der indirekten Kulturförderung z.B. durch die Steuer-, Sozial- und die Urheberrechtspolitik einsetzen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Jahr 2008 war ein kulturpolitisches Wechselbad der Gefühle. Auf der einen Seite konnte mit dem Haushalt 2008 und auch dem kürzlich beschlossenen Kulturhaushalt 2009 die Bundeskulturfinanzierung im Inland, wie auch die auswärtige Kulturförderung des Bundes noch einmal deutlich gesteigert werden. Auf der anderen Seite werden die Rettungsaktionen für die Banken und die anderen Wirtschaftszweige irgendwann bezahlt werden müssen. Hier zeigt sich bereits am Horizont für das Jahr 2010: Der Staat wird sparen, bis es knackt! Und er wird besonders dort sparen, wo er nicht durch gesetzliche Verpflichtungen zu einer Zahlung gezwungen wird. Die Kulturfinanzierung wird eines dieser Felder sein, die, weil ja nur eine so genannte „freiwillige Leistung“, sich geradezu als Sparschein anbietet. Die öffentliche Finanzierung des Bundes, der Länder und der Kommunen ist aber für den gesamten Kulturbereich in Deutschland überlebenswichtig. Deshalb ist das „Staatsziel Kultur“ im Grundgesetz gerade jetzt so bedeutsam. Der Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ im Grundgesetz wird bei Ermessensentscheidungen, wenn es darum geht, abzuwägen wie ein „freiwilliger“ Kulturhaushalt einer Kommune, eines Landes oder des Bundes aufgestellt wird, eine Rolle spielen können. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass im Jahr 2008 die Chance das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern verpasst wurde.“


Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

* Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates: Tel: 0174/93 73494
* Gabriele Schulz. Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates, Tel: 0174/93 73 496

http://www.kulturrat.de/
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BeitragVerfasst am: Sa März 14, 2009 5:15 am    Titel: Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kultur Antworten mit Zitat
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06.03.2009
Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kultur in Deutschland (Material)



am 04.03.2009 informierte sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung über die „Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kultur in Deutschland“. Neben dem Beigeordneten für Kultur des Deutschen Städtetags Klaus Hebborn , dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverband Deutscher Stiftungen Dr. Wilhelm Krull , der Präsidentin von Bibliothek & Information Deutschland Barbara Lison , dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Kultursponsoring des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI Michael Roßnagl , dem Vorsitzenden des Kulturausschuss der KMK Toni Schmid wurde der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann vom Ausschuss gehört. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 05.03.2009  und die Information des Deutschen Bundestages vom 05.03.2009 .  
 
Wegen der vielen Nachfragen senden wir Ihnen hier die schriftlichen Antworten von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, auf die Fragen des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, die vor der öffentlichen Anhörung über die „Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kultur in Deutschland“ von Ausschuss erbeten wurden: 
 
Welche direkten oder indirekten Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Kulturbereich beobachten Sie derzeit? Welche Auswirkungen erwarten Sie mittel- und langfristig?
 
Aktuell besteht zumeist noch die „Ruhe vor dem Sturm“, zwar gibt es vereinzelt Ausfälle von Sponsorenmitteln, im Großen und Ganzen sind die Kulturetats der öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Kultureinrichtungen aber für das Jahr 2009 gesichert oder aber sie waren auch schon vor der Finanzkrise nicht gesichert.
 
Mittelfristig wird mit deutlichen, schmerzhaften Einsparungen zu rechnen sein. Da in den nächsten Jahren die für die Konjunkturprogramme eingesetzten Haushaltsmittel wieder erwirtschaftet werden müssen, ist mit Einsparungen bei den Kulturetats zu rechnen, da es sich um so genannte freiwillige Leistungen handelt. Wenn die Arbeitslosigkeit, wie derzeit von Experten prognostiziert, trotz Konjunkturprogrammen steigt, werden mehr Haushaltsmitteln für die Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden müssen, so dass insgesamt von höheren Haushaltsausgaben in anderen Bereichen auszugehen ist, die traditionell bei der öffentlichen Förderung zu Lasten der Kultur gehen.
 
Ein Absenken der Kulturfördermittel wird auch die Kulturwirtschaft treffen, da der öffentlich-geförderte und der privatwirtschaftliche Kultursektor eng miteinander verbunden sind. Sinkende Etats von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken werden im Buchmarkt spürbar werden. Noch weiter sinkende Ankaufsetats der Museen werden sich auf den Kunstmarkt auswirken usw. Diese Einsparungen können neben den Umsatzeinbußen bei den Kulturwirtschaftsunternehmen auch dazu führen, dass Lücken in Sammlungsbeständen auftreten, die in einigen Jahren unter zu Hilfenahme von größeren Mittel ausgeglichen werden müssen.
 
Ist nur der privatwirtschaftliche Kulturbereich betroffen oder auch der öffentlich finanzierte Bereich? Welche Bereiche sind in besonderer Weise betroffen oder gefährdet?
 
Beide Bereiche sind auf je eigene Weise von der Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht und sollten daher nicht gegeneinander ausgespielt werden.
 
Wie bereits erwähnt, sind privatwirtschaftlicher und öffentlich finanzierter Kulturbereich eng miteinander verbunden. Der öffentlich finanzierte Kulturbereich ist Nachfrager privatwirtschaftlicher Kulturgüter, er kann zugleich Konkurrent zum privatwirtschaftlichen Kulturbereich werden. Wenn der öffentlich finanzierte Kulturbereich zunehmend gezwungen wird, privatwirtschaftlich tätig zu werden, tritt er in Konkurrenz zum privatwirtschaftlichen Kulturbereich und das mit besseren Ausgangsbedingungen, da ein Teil seiner Kosten bereits gedeckt sind. Anforderungen an größere Anstrengungen zur Erwirtschaftung von Eigenmitteln im öffentlich finanzierten Kulturbereich können also negative Auswirkungen auf den privatwirtschaftlichen Kulturbereich haben.
 
Wie ist die Situation im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft? Welche Folgen für die wirtschaftliche Situation der Kreativen sind derzeit schon sichtbar oder absehbar?
 
Da die Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft sehr unterschiedlich sind, sind allgemeine Aussagen sehr schwer zu treffen. Allenfalls kann prognostiziert werden, dass die Situation für die zeitgenössische Kunst und damit insbesondere für junge Künstler noch schwieriger werden wird. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten setzen viele Kulturunternehmen auf das Bewährte, um Umsätze zu generieren. Es fällt schwer, in Krisenzeiten in junge Künstler zu investieren, bei denen es unklar ist, ob sich die Investition lohnen wird. Sollte sich die Krise weiter verschärfen, könnte es im Bereich der Bildenden Kunst sogar dazu führen, dass die Preise für die Werke inzwischen etablierter Künstler fallen werden, was sich nochmals negativ auf die junge Kunst auswirken würde. Geringe Absatzchancen bedeuten auch sinkende Einnahmen für Kreative, deren ohnehin prekäre Situation könnte sich noch verschärfen. Wenn darüber hinaus ein Personalabbau beispielsweise in Theatern und Orchestern oder die Schließung von Theatern und Orchestern stattfindet, wird die Zahl der selbständigen Künstler weiter zunehmen. Wenn dieses in großem Maße geschieht, ist anzunehmen, dass durch den größeren Konkurrenzdruck die Einnahmen sinken werden.
 
Der Konzentrationsprozess in einigen kulturwirtschaftlichen Branchen wie z.B. im Buchhandel wird sich wahrscheinlich beschleunigen. Bereits heute wird vom Börsenverein des deutschen Buchhandels prognostiziert, dass im Jahr 2010 die fünf größten Filialisten einen Marktanteil von 29% haben werden. Dieser Prozess könnte sich bei einem Absatzrückgang im Buchhandel noch verschärfen. Konzentrationsprozesse im Buchhandel wirken sich ihrerseits auf die Verlage aus, da die großen Filialisten sich zumeist auf „gängige“ Titel der diversen Bestsellerlisten konzentrieren und es schwierig ist, weniger bekannte Autoren oder spezifische Themen zu platzieren.
 
Welche Auswirkungen sind jetzt bereits bei Spenden und Sponsoring zu beobachten, welche erwarten Sie zukünftig? Wie gestaltet sich die Situation der privaten Stiftungen?
 
Gegenwärtig gibt es im Sponsoring teilweise einen Rückzug oder Ausfall von Sponsoren. Da in Sponsoringverträgen zum Teil aber längerfristige Bindungen eingegangen wurden, sind die Auswirkungen bislang aber noch nicht so stark zu spüren. Setzt sich die Wirtschaftskrise aber fort, werden Unternehmen ihre bestehenden Sponsoringverträge überprüfen und keine neuen Verpflichtungen mehr eingehen, auch um gegenüber ihren Mitarbeitern die Glaubhaftigkeit nicht zu verlieren. Hier ist positiv zu vermerken, dass in Deutschland Sponsoring ohnehin keine so dominante Rolle spielt.
 
Private Stiftungen werden die Finanzkrise in sinkenden Erträgen ihres Stiftungskapitals merken. Sollte die Inflation, wie befürchtet, deutlich steigen, bedeutet das ein langsames Aufzehren des Stiftungskapitals. Da sie aus den Erträgen aus ihrem Stiftungskapital ihre gemeinnützigen Aufgaben erfüllen, werden weniger Mittel für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Das wird sich in der Unterstützung von Kultureinrichtungen, aber insbesondere auch bei Projekten und Vorhaben im Bereich der kulturellen Bildung auswirken.
 
Gibt es Hinweise auf ein verändertes Nutzerverhalten beim Besuch kultureller Einrichtungen oder bei der Inanspruchnahme bzw. beim Kauf kultureller Produkte und Leistungen bzw. erwarten Sie zukünftig ein verändertes Nutzerverhalten?
 
Bislang gibt es noch keine verlässlichen Aussagen zu einem veränderten Nutzer- oder Käuferverhalten. Bei einer Fortsetzung und gegebenenfalls weiteren Verschärfung der Finanzkrise wird sich aber sowohl das Nutzer- als auch der Kaufverhalten ändern. Dieses wird aller Voraussicht nach in erster Linie die zeitgenössische noch nicht etablierte Kunst der verschiedenen künstlerischen Sparten treffen. Nutzer oder Konsumenten werden ihr knappes Budget eher für das „Bewährte“ als für Experimente verwenden.
 
Sind die Maßnahmen der Bundesregierung im zweiten Konjunkturpaket geeignet, den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Kulturbereich zu begegnen?
 
Die Maßnahmen des Konjunkturpakets II sind sinnvoll, wenn es um die Sanierung oder andere Sachinvestitionen von Kultureinrichtungen geht. Da in den Jahren 1995 bis 2005 laut Kulturfinanzbericht 2008 in vielen Ländern (9 von 13 Flächenländern) die Kulturetats gesunken sind, ist anzunehmen, dass gerade an den Sachkosten Einsparungen vorgenommen wurden, da Personalkosten vielfach durch tarifliche Bindungen weniger Einsparpotenziale bieten. Es besteht daher vielfach ein Investitionsstau, der mittels des Konjunkturpakets II abgebaut werden kann. Das gilt in besonderem Maße für kommunal finanzierte Kultureinrichtungen, deren Kommunen unter dem Vorbehalt der Haushaltssicherung stehen.
 
Insofern werden Kultureinrichtungen auch indirekt vom Konjunkturpaket II profitieren können, direkt ist das Konjunkturpaket II aber nicht geeignet, um den Kulturbereich vor den Auswirkungen der Finanzkrise zu schützen.
 
Welche Maßnahmen sind Ihres Erachtens noch notwendig, um die kulturelle Vielfalt in Deutschland in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise zu sichern?
 
Die öffentlichen Kulturetats sollten zumindest stabil bleiben, damit weiterhin Experimente möglich sind und die Nachfrage nach kulturwirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen erhalten bleibt. Ebenso sollte die individuelle Künstlerförderung erhalten bleiben, um Künstlern Freiräume zur Entwicklung von ihren Vorhaben zu geben.
 
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Kulturgüter muss erhalten bleiben, da eine Anhebung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu einer Preissteigerung in den Kulturmärkten führen würde, was sich in sinkenden Umsätzen bemerkbar machen würde. Auch hier gilt es wieder die zeitgenössische Kunst besonders im Blick zu behalten.
 
Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung muss beim derzeitigen Prozentsatz erhalten bleiben. Eine Absenkung des Bundeszuschusses würde zu einer Erhöhung des Künstlersozialabgabesatzes führen und damit die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den öffentlich finanzierten Kulturbereich zusätzlich belasten.
 
Eine Verstärkung der digitalen Zugänglichmachung von Büchern, speziell Fachbüchern, in Bibliotheken, wird die Absatzchancen der Verlage verringern. Besonders betroffen sind davon kleinere Fachbuchverlage, die spezielle Werke anbieten, auf deren Beschaffung aus Kostengründen dann verzichtet wird. Forderungen nach der Erweiterung der digitalen Zugänglichmachung sollten daher mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Kulturwirtschaft genau abgewogen werden.
 
Welche Aktivitäten sind Ihnen in den Ländern und Kommunen bekannt, um den Gefahren der Krise entgegenzusteuern und zum Erhalt und Ausbau der kulturellen Infrastruktur beizutragen? Welche Erwartungen haben Sie an die Länder und Kommunen?
 
Die Länder und Kommunen sollten sich für den Erhalt der kulturellen Infrastruktur stark machen. Dazu gehören auch genügend Spielräume für Experimente.
 
Die besten Maßnahmen der öffentlichen Hände, um den Kulturbereich vor den Auswirkungen der Finanzkrise zu schützen, ist, die öffentliche Kulturförderung als Pflichtaufgabe zu verstehen und gerade in Zeiten der Krise und in nachfolgenden Jahren der Konsolidierung nicht einzuschränken.
 
Der Bund sollte gerade jetzt „Kultur als Staatsziel“ im Grundgesetz verankern, damit Kultur eine pflichtigere Aufgabe wird. Die Länder sollten ihre Vorbehalte gegenüber diesem Staatsziel aufgeben.

Quelle: http://www.kulturrat.de/
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BeitragVerfasst am: Sa Apr 04, 2009 4:24 am    Titel: „Kultur in Deutschland“ - Handlungsempfehlungen Antworten mit Zitat
Gehört, gelesen, zitiert:



„Kultur in Deutschland“
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission


An der Arbeit der Enquete-Kommission haben alle Beteiligten einen großen Aufwand an Zeit und Arbeit investiert. Entsprechend groß waren die Erwartungen, die mit der Verabschiedung des Abschlussberichts am 13. Dezember 2007 im Deutschen Bundestag verbunden waren. Es war eine große Stunde des Hohen Hauses, in der qualifiziert und sachverständig über Kunst und Kultur diskutiert wurde. Gänzlich verschieden von den beiden Kulturdebatten des Parlaments am 9. November 1984 im Bundeshaus zu Bonn und am 4. Dezember 1986 im Ausweichquartier, im „Wasserwerk“. Auch zu dieser Zeit gab es Vorläufer in der empirischen Erhebung der sozialen Tatbestände im Kulturbereich. Erinnert sei an den „Künstlerbericht“ der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (BT-Drs 7/3071 v. 13. Januar 1975). Der Künstlerbericht basierte auf der Forschungsarbeit des damaligen Instituts für Projektstudien von Karla Fohrbeck und Andreas J. Wiesand. Darauf folgte alsbald „Der Künstlerreport“ von beiden Autoren. Bei der Beratung des Künstlerberichts im Deutschen Bundestag 1975 wurde von den Sprechern aller im Bundestag vertretenen Parteien die Notwendigkeit anerkannt, die soziale und wirtschaftliche Lage der Künstler zu verbessern. 1983 wurde die Künstlersozialversicherung für selbständige Künstler und Autoren aus der Taufe gehoben. Vor diesem Hintergrund baute sich in der Folgezeit der Erwartungshorizont der Kulturschaffenden auf, die sich im „Deutschen Kulturrat“ zusammengeschlossen hatten, um ihre Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gemeinsamen zu vertreten.

Die Erfahrung hat seither gelehrt, dass mit schnellen Ergebnissen im politischen Bereich nicht zu rechnen ist. Zu vielgestaltig sind die unterschiedlichen Problemlagen, zu festgefahren die politischen Ansichten über mögliche Lösungswege. Rückschläge blieben nicht aus. Aber immer wieder galt es, an der einmal als richtig erkannten Zielverfolgung festzuhalten. Schon 1983 gab es einen Auftrag an eine Sachverständigenkommission „Staatszielbestimmungen/ Gesetzgebungsaufträge“, bei dem es darum ging, „Kultur“ als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Der „Umweltschutz“ wurde in die Verfassung aufgenommen, nicht aber die Kultur und der Tierschutz; letzterer musste bis 2002 warten. Der neue Anlauf für die „Kultur“ im Dezember 2007 endete an den Toren des Bundesrates.

Auch dieses Mal war entscheidende Vorarbeit geleistet worden, ein Problembewusstsein zu schaffen – und geraume Zeit schien es auch so, als sei dies gelungen. Altbundespräsident Johannes Rau hatte eine Initiative „Wir brauchen einen neuen Konsens“ ins Leben gerufen. Anlässlich eines abschließenden Kongresses am 14. November 2003 im Berliner Kronprinzenpalais glaubte man den Boden bereitet, das Staatsziel „Kultur“ in die Verfassung aufzunehmen. Am 3. Juli 2003 wurde im Deutschen Bundestag die parteiübergreifende Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ eingesetzt. Was konnte jetzt noch dieses Ziel verhindern? Ist doch auch in den Verfassungen der Bundesländer (bis auf den Stadtstaat Hamburg) dieses „Staatsziel“ enthalten. Aber auch im Dezember 2007 fand die „Kultur“ wiederum keine Gegenliebe im Bundesrat. Im Gegenteil: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wandte sich unlängst in anderem Zusammenhang, in dem er mehr „richterliche Selbstbeschränkung“ gegenüber der Politik anmahnte, gegen die Aufnahme neuer Staatsziele in das Grundgesetz − wie etwa die Förderung von Sport und Kultur − mit der Bemerkung: „Staatsziele sind in bestem Fall politische Lyrik! Für ihn liege der Verdacht nahe, dass es in Wahrheit um den Versuch gehe, künftige politische Entscheidungen durch Verfassungsinterpretationen zu ersetzen.“

Warum der Bundesinnenminister heute in dieser Frage den Hütern der Verfassung gram ist, der eine gleiche Bestimmung mit Verfassungsrang auf Bundesebene in den Einigungsvertrag aufgenommen hat, ist unerfindlich. Heißt es doch in Art. 35 Absatz 3: „Die Erfüllung der kulturellen Aufgaben einschließlich ihrer Finanzierung ist zu sichern, wobei Schutz und Förderung von Kultur und Kunst den neuen Ländern und Kommunen entsprechend der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes obliegen.“

Die hochgespannten Erwartungen erhielten auf diese Weise schon den ersten fühlbaren Dämpfer. Wie geht es nun mit den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission weiter? Wie ist es um die Kulturförderung im Zeichen der Wirtschaftskrise bestellt, die über uns hereingebrochen ist? In diesem „Wahljahr“ wird es maßgeblich darauf ankommen, welche Prioritäten gesetzt werden, wo kulturpolitischer Handlungsbedarf evident ist.

Unter den heute gegebenen Umständen nähert man sich den vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen eher mit skeptischer Sympathie. Allein die Vielzahl der Adressaten, an die sich die Handlungsaufforderungen richten, macht die Hoffnung auf schnelle Resultate zunichte. Es werden die unterschiedlichsten Handlungsebenen angesprochen:

- Die Tarifpolitik im künstlerischen Bereich betrifft den Deutschen Bühnenverein und die Theatergewerkschaften GDBA und VdO, wie auch die Deutsche Orchestervereinigung (DOV).

- Die allgemeine Tarifpolitik liegt bei den Verbänden der öffentlichen Arbeitgeber – VKA und TdL, und bei der Gewerkschaft ver.di.

- Für die Theaterfinanzierung sind Bund, Länder und Kommunen zuständig.

- Geht es um bundesgesetzliche Änderungen, sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheidend; einigt man sich nicht, ist der Vermittlungsausschuss anzurufen.


Allein dieser kurzgefasste kleine Ausschnitt zeigt die Komplexität der politischen Handlungsfelder, die sich noch weiter aufdifferenzieren, geht man den Problemen auf den Grund. Um überhaupt zu Resultaten zu gelangen, muss man sich vom Wünschbaren trennen und auf das Notwendigste beschränken. Der Katalog an Handlungsempfehlungen des Enquete-Berichts bietet dazu reiche Auswahl. Je nach Standpunkt, gibt es da auch blinde Flecken, wo der Bericht zu kurz greift oder wo er über das Ziel hinausschießt und zu weit greift. So wird beispielsweise den staatlichen und kommunalen Trägern empfohlen, „ihre Arbeitgeberinteressen in Tarifverhandlungen einheitlich vertreten zu lassen. Die Aufspaltung der Tarifzuständigkeit auf die allgemeinen Arbeitgeberverbände des öffentlichen Dienstes einerseits und des Deutschen Bühnenvereins andererseits führt in der Regel dazu, dass die besondere Situation der Theater nicht berücksichtigt wird. Tarifverträge sollten daher von einem mit umfassender Tarifzuständigkeit versehenen Arbeitgeberverband abgeschlossen werden.“

Dieser Handlungsempfehlung liegt eine idealtypische Zielvorstellung zugrunde, die von der Realität weit entfernt ist. Was sollte denn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und ihre Gewerkschaft veranlassen, ihre kündigungsgeschützten Arbeitsverhältnisse gegen die ungesicherten Zeitarbeitsverhältnisse des künstlerischen Personals einzutauschen? Eine Lösung der hier angesprochenen Problematik lässt sich deshalb nicht im Rahmen der Tarifautonomie finden, sondern liegt auf dem Gebiet des Haushaltsrechts. Dort wird entschieden über öffentliche Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen − und dafür sind Bund und Länder zuständig. Auf diesem Handlungsfeld könnte der Bundesrat schon längst Meriten sammeln, würden sich die Bundesländer dazu verstehen, sich auf eine Lösung wie das Sächsische Kulturraumgesetz zu verständigen. Dort gilt auch der haushaltsrechtlich freiwillige Bereich der Kulturfinanzierung als öffentliche Pflichtaufgabe! Aber trotz aller Reform-Euphorie lautet die Parole der übrigen Bundesländer, das erzkonservative Grundmuster nur nicht zu verlassen, reformieren sollen die Anderen.

Nicht viel anders sieht es in der Sozialgesetzgebung aus. Gleich, ob der Präsident des Bundessozialgerichts eine Überarbeitung der Hartz-Gesetze anmahnt oder die Berliner Justizsenatorin sie wenig praxistauglich findet, weil die Flut der Klagen stetig zu- statt abnimmt, es bleibt dabei. Man erhöht die Zahl der Richter (und damit auch die Kosten), aber die Probleme zu beseitigen, das ließe ja den Eindruck entstehen, die Gesetze wären mit zu heißer Nadel gestrickt worden. Dann entlastet man die Arbeitslosenversicherung im Bereich der Arbeitsförderung, in dem man die arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit einführt − früher „Scheinselbständigkeit“ genannt − und nimmt die vormaligen Arbeitnehmer nicht nur aus der Statistik, sondern auch aus den arbeitsrechtlichen Schutznormen heraus. Diejenigen aber, die im Schutzbereich des Arbeitsrechts verbleiben, grenzt man mit einer verkürzten Rahmenfrist aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes I aus, weil diese Hürde für den raschen Wechselbetrieb der Freischaffenden zu hoch gelegt ist. Folgerichtig empfiehlt die Kommission dem Deutschen Bundestag, „im Hinblick auf die Verkürzung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I in §§ 124, 130 SGB III eine Ergänzung für Kulturberufe mit wechselnden befristeten Anstellungen vorzusehen, durch die deren strukturelle Benachteiligung entgegengetreten wird. In Anlehnung an das so genannte ‚Schweizer Modell’ könnte die ermittelte Beitragszeit für die ersten dreißig Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt werden.“ Oder zurück zur vorherigen Regel, die zwar nicht ideal, aber in jedem Fall besser war als die jetzt geltende. Die „Signale“ in dieser Frage zeigen in diese Richtung.

Noch schwieriger gestaltet sich die Berufslage für diejenigen, die in das Arbeitslosengeld II (vulgo Hartz IV) abgleiten. Die Enquete-Kommission empfiehlt den jeweiligen „Trägern von Leistungen nach dem SGB II, durch eine Anweisung an die Agenturen für Arbeit sicherzustellen, dass arbeitslosen Künstlern die Annahme auch kurzfristiger Tätigkeiten in ihren künstlerischen Berufen auch während der Ausübung einer Arbeitsgelegenheit ermöglicht wird.“ Dringender Handlungsbedarf ist hier anzumelden!

Einen besonderen Schwerpunkt in der gegenwärtigen Diskussion bildet die Entdeckung der Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Standortfaktor. Die Attraktivität einer Region oder einer Kommune kann dadurch entscheidend erhöht werden. In dieser wirtschaftlich so schwierigen Zeit, „bestätigen Kulturwirtschaftsberichte die Bedeutung der prosperierenden ‚erwerbswirtschaftlichen’ Kulturwirtschaft“, wird in einem hierzu erstellten Gutachten für die Enquete-Kommission ausgeführt. Und weiter: „Die Sättigung vieler traditioneller Produktmärkte, die Erhöhung der für Freizeit ausgegebenen Mittel, die rasante Zunahme der Bedeutung des Internets, die teilweise umwälzenden Veränderungen im Medienmarkt, die Entstehung neuer Sparten und die Differenzierung der Nachfrage nach kulturwirtschaftlichen Gütern und Leistungen, all dies hatte der Kulturwirtschaft einen massiven Schub verschafft und zu einer deutlichen Ausweitung ihres Angebots geführt.“ Daraus ergibt sich die Forderung nach einer kulturwirtschaftsorientierten Kultur- und Wirtschaftspolitik.

Im Bereich von Kulturwirtschaft, Beschäftigungs- und Sozialpolitik empfiehlt das Gutachten:

- der Befassung der Enquete-Kommission mit der prekären Lage vieler Künstler, Kreativer und sonstiger in der Kulturwirtschaft Beschäftigter.

- Besondere Beachtung der drohenden Altersarmut von Selbständigen in der Kultur.

- Ableitung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Erwerbslosen anhand von Analysen konkreten Bedarfs kulturwirtschaftlicher Teilbereiche entlang der kulturellen Wertschöpfungskette.

- Entwicklung von Wiedereingliederungsmaßnahmen, die den konkreten Bedarf kulturwirtschaftlicher Teilbereiche mit den besonderen Qualitäten der in der Kulturwirtschaft Tätigen bestmöglich kombinieren.


Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, Kultur- und Kreativwirtschaft als politische Querschnittsaufgabe im politisch-administrativen System zu verankern. Die Probleme sind benannt, die Adressaten sind bestimmt − nun müssen Taten folgen!

Leitartikel von Hans Herdlein / bühnengenossenschaftheft 03/09
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