Absicherung für Künstler. Schneller an das Arbeitslosengeld.

 
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
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BeitragVerfasst am: Sa März 28, 2009 4:14 am    Titel: Absicherung für Künstler. Schneller an das Arbeitslosengeld. Antworten mit Zitat
Erster Erfolg für unsere Initiative für Schauspieler

Nachdem wir uns mit unserer Antragsinitiative zunächst am 8.12. bei den Kreisdelegierten in Hamburg-Nord durchgesetzt haben und dann mit wenigen Abstrichen auch eine Mehrheit auf dem Landesparteitag am 28.2.09 gefunden haben, zeichnet sich jetzt der erste praktische Erfolg ab: Bundesarbeitsminister Scholz, unser Spitzenkandiat in Hamburg, hat sich der Sache angenommen und bereitet eine Gesetzesinitiative vor. Die FAZ meldet heute erste Einzelheiten:

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Matthias Woisin
E-Mail: Matthias@Woisin.de
skype: matthias.woisin

Siehe auch: http://uwemichaelwiebking.de/Notizen/SPD-Initiative


Absicherung für Künstler
Schneller an das Arbeitslosengeld
Von Kerstin Schwenn, Berlin

Scholz will Arbeitnehmer wie Künstler und Schauspieler vor dem finanziellen Absturz bewahren
27. März 2009 Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) will die Arbeitslosenversicherung für jene Arbeitnehmer verbessern, die überwiegend nur kurzfristig beschäftigt werden. Scholz denkt dabei vor allem an Filmschauspieler und andere Künstler, aber auch an Arbeitnehmer aus anderen Branchen mit unregelmäßiger Beschäftigung. Ihnen will er den Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern. Zu diesem Zweck soll die nötige Vorversicherungszeit von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Ministeriums vor, der dieser Zeitung vorliegt.

Scholz sagte dazu: „Wir entwickeln so die Arbeitslosenversicherung entlang neuer Realitäten behutsam und punktgenau weiter. Und wir stellen sicher, dass trotz der in diesen Berufen typischerweise unterbrochenen Arbeitsverläufe genügend hohe Rentenansprüche entstehen können.“
Der Entwurf soll jetzt mit den anderen Ressorts abgestimmt werden, schnell in das parlamentarische Verfahren eingespeist und noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Grundsätzlich hatten sich Union und SPD im Koalitionsausschuss Anfang März auf das Vorhaben verständigt.

Oft bleibt nur noch Hartz IV
Nach der geltenden Rechtslage kann nur jemand Arbeitslosengeld beziehen, der in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. „Da Künstler typischerweise überwiegend für kurze Zeitabschnitte - etwa für ein Filmprojekt - beschäftigt sind, ist es ihnen oft nicht möglich, in dieser Frist die geforderte Anwartschaftszeit aufzubauen“, heißt es in Scholz' Begründung für die Neuregelung.
Mit dem Wandel der Arbeitswelt steige auch in Kunst und Kultur die Zahl der in dieser Weise prekär Beschäftigten. Immer öfter würden Dienstleistungen nur für eng begrenzte Zeiträume und Einzelprojekte nachgefragt. Selbst nach gutbezahlten Engagements, die eine finanzielle Überbrückung ermöglichen, drohten lange Durststrecken. Weil die erforderlichen Versicherungszeiten nicht gegeben seien, drohe der finanzielle Absturz. Dann bleibe oft nur der Bezug von Hartz IV.

Der Vorschlag von Scholz sieht vor, den Bezug von Arbeitslosengeld zu erleichtern, indem die Anwartschaftszeit verkürzt wird. Von dieser Regelung sollen die Arbeitnehmer profitieren, „deren Beschäftigungsverhältnisse überwiegend auf nicht mehr als einen Monat befristet sind“.
Um ungerechtfertigte Belastungen der übrigen Beitragszahler zu vermeiden, gibt es zwei Bedingungen: Die neue Regelung soll nur zugunsten von Personen greifen, die zuletzt ein Jahreseinkommen erzielt haben, das nicht über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer liegt. So soll vermieden werden, dass Künstler, die überdurchschnittlich viel Geld verdient haben, in beschäftigungsfreien Zeiten zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten.

Ruhezeiten an typischen Unterbrechungen orientiert
Außerdem will Scholz das Arbeitslosengeld erst nach einem individuellen „Ruhenszeitraum“ auszahlen. Im Ministerium heißt es, dies sei notwendig, da auch derzeit noch gezielt kurze Beschäftigungen vereinbart, aber gleichzeitig Entgelte gezahlt würden, die auch zur Überbrückung der Pausen dienen sollten. Da mit Ruhezeiten diese berufstypischen Unterbrechungen nachgebildet würden, könnten die zusätzlichen Belastungen für die übrigen Beitragszahler begrenzt werden. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs soll sich wie bisher an der Dauer der bisherigen Versicherungszeiten orientieren.
Die Kosten für die Bundesagentur für Arbeit beziffert das Ministerium auf 15 Millionen Euro im Jahr; dem stünden aber Einsparungen von 7 Millionen Euro für Grundsicherungsleistungen gegenüber.

Text: F.A.Z. www.faz.net.
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