Verfasst am: Fr März 06, 2009 11:58 pm Titel: Soziale Lage von Schauspielern
Unter Interessante Ideen der SPD Hamburg-Nord ist dieser Entwurf schon einmal hier im Forum veröffentlicht worden. Was wirklich Neu ist, ist, dass er jetzt abgesegnet wurde und der Bundes-SPD vorliegt. Also - Wie mir erst kürzlich bekannt wurde, ist mit dem Rückenwind des Arbeitskreises SPD Hamburg Nord der folgende Entwurf bei den Parteimitgliedern am 03.12.2008 durchgebracht und am 28.02.2009 vom Landesparteitag mit einer breiten Mehrheit verabschiedet worden. Nun erwarten wir - liebe Mitunterzeichner der Wiebking-Petition, liebe KollegenInnen - vom SPD Bundestagskandidaten und Arbeitsminister Olaf Scholz aber auch von den Bürgerschaftsabgeordneten in Hamburg Taten! Man darf gespannt sein... U.M.Wiebking
Arbeitskreis Sozialpolitik beim Kreisvorstand der SPD Hamburg-Nord
Entwurf Stand 29.8.2008
An Landesparteitag
Soziale Lage von Schauspielern
Die soziale Situation von Theater schaffenden, namentlich von Schauspielern, hat sich in den vergangenen Jahren teilweise dramatisch verschlechtert. Die zunehmend prekären Arbeitsbedingungen stellen auch eine Beeinträchtigung und Gefährdung der Freiheit der Kunst dar.
Die Kulturhoheit der Länder gebietet, dass sich zunächst die Landesparlamente angesprochen fühlen, während die sozial staatliche Verantwortung vom Bund wahrzunehmen ist: Vordringlich ist:
• Die im Jahre 2005 massiv verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I sind auf die alte und bewährte Rechtslage zurückzuführen. Ggfls. müssen die branchenüblichen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden, etwa indem bestimmte Formen des Engagements tageweise doppelt gerechnet werden oder indem die Anwartschaftszeit (SGB III; § 123) von zwölf auf fünf Monate verkürzt wird.
• Es ist im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zu prüfen, wie diejenigen Schauspieler, die in den Rechtskreis des SGB II (“Hartz IV”) gefallen sind, weiterhin in der Zuständigkeit der professionellen Fachvermittlungsleistungen der Arbeitsagentur verbleiben und dort auch ihre Betreuungsleistungen erfahren können (“Hilfe aus einer Hand”).
• Zu prüfen ist, ob und inwieweit die Künstlersozialkasse auch für Schauspieler geöffnet werden kann. Ein höherer Zuwendungsanteil des Bundes, der 2007 von 25 % auf 20 % gekürzt worden ist, wäre dabei in Kauf zu nehmen.
• In staatlichen wie privaten Theatern, die von öffentlichen Kassen gefördert werden, ist sicherzustellen, dass Schauspieler auch während der Probezeiten sozialversicherungs-rechtlich abgesichert sind und die Probetage anspruchsbegründende Wirkung im Hinblick auf das Alg I entfalten.
Begründung
Mit den Hartz-IV-Reformen wurde 2005 die Rahmenfrist in SGB III § 124, in der für den Bezug von Arbeitslosengeld mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden müssen (Anwartschaft nach SGB III § 123) von drei auf zwei Jahre verkürzt. Durch diese dramatische Verschärfung haben insbesondere Schauspieler trotz Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung nahezu regelhaft ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren und sehen sich in vorher nie gekanntem Umfang auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II (“Hartz IV”) verwiesen.
(Vgl. die Petition von Uwe Michael Wiebking v. 3.1.2007; Pet 4-16-11-81503-018619)
Der Bundesparteitag der SPD in Hamburg hat vor diesem Hintergrund im Oktober 2007 in einem Grundsatzbeschluss zur Kulturpolitik u.a. festgestellt:
„In den Systemen der sozialen Grund- und Alterssicherung müssen die speziellen Belange der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt werden. Besonders die Beschäftigungverhältnisse bei Film- und Fernsehschauspielern, die zumeist unregelmäßig abhängig beschäftigt sind, aber auch bei Bildenden Künstlerinnen und Künstlern stimmen nur ansatzweise mit den bisherigen Regelungen der Arbeitsverwaltung und des Sozialstaates überein, wes-halb über neue Wege der sozialen Absicherung nachzudenken ist.“
Auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages “Kultur in Deutschland” hat in diesem Sinne Ende 2007 einvernehmlich vorgeschlagen, entweder für die Kulturberufe eine besondere Regelung zu schaffen, oder jeweils die ersten dreißig Tage eines sozialversicherungspflichtigen Engagements doppelt zu rechnen.
Der Deutsche Kulturrat hat sich in seiner umfangreichen Stellungnahme “Kultur-Enquete: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik für Künstlerinnen und Künstler” im April 2008 den Vorschlägen der Enquete-Kommission weitgehend angeschlossen.
Der Enquete-Kommission ist es seinerzeit gelungen, gegen ein Votum des Bundesrechnungshofes die völlige Abschaffung der bewährten professionellen Künstlervermittlung durch die Arbeitsagentur zu verhindern. Gleichwohl wurde sie eingeschränkt und auf nur noch wenige Standorte konzentriert (Künstlervermittlung der ZAV der Bundesagentur). Die Betreuung von arbeitslosen Schauspielern im Rechtskreis des SGB II durch die Arbeitsgemeinschaften wird dagegen in der Regel als nicht branchengerecht wahrgenommen.
Durch die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug des Arbeitslosengeldes I sind Schauspieler heute in besonders dringlicher Weise darauf angewiesen, sozial-versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachzuweisen. Schon aus diesem Grunde muss die verbreitete Praxis an Hamburger Bühnen als unerträglich gelten, Probezeiten nicht zu honorieren, nur um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Bürgerschaft und Senat sind aufgefordert, zumindest an öffentlich geförderten Bühnen derartige Praktiken nachhaltig zu unterbinden.
Parteitag der SPD in Hamburg vom 26. bis 28. Oktober 2007, Antrag M1 des Parteivorstandes „Kultur ist unsere Zukunft“ (angenommen)
„Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, im Hinblick auf die Verkürzung der
Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I in den §§ 124, 130 SGB III eine Ergänzung für Kulturberufe mit wechselnden und befristeten Anstellungen vorzusehen, durch die deren struktureller Benachteiligung entgegengetreten wird. In Anlehnung an das so genannte „Schweizer Modell“ könnte die ermittelte Beitragszeit für die ersten dreißig Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt werden. Diese Regelung sollte für Kulturberufe, wie Musiker, Schauspieler, Tänzer, künstlerische Mitarbeiter
bei Radio, Fernsehen oder Film, Film- und Tontechniker gelten, weil in diesen Bereichen wechselnde
und befristete Anstellungen üblich sind.“ ;
Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“; BT-Drs. 16/7000 v. 11.12.2007, S.250. (Plenardebatte des Berichts am 13.12.2007)
als Regelungsort kommt möglicherweise auch SGB III § 130 (Bemessungszeitraum) in Betracht.
Stellungnahme v. 9.4.2008; www.kulturrat.de
Kontakt AK: Dr. Matthias Woisin, Rambatzweg 8, 22303 Hamburg; Tel.: 040 270 00 88;
E-Mail: Matthias@Woisin.de
Verfasst am: Sa März 07, 2009 8:14 pm Titel: Staatsziel Kultur im Grundgesetz gerade jetzt verankern...
Deutscher Kulturrat fordert, dass das Staatsziel Kultur im Grundgesetz gerade jetzt verankert wird
Berlin, den 05.03.2009.
Gestern Nachmittag informierte sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung über die „Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kultur in Deutschland“. Neben dem Beigeordneten für Kultur des Deutschen Städtetags Klaus Hebborn, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverband Deutscher Stiftungen Dr. Wilhelm Krull, der Präsidentin von Bibliothek & Information Deutschland Barbara Lison, dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Kultursponsoring des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI Michael Roßnagl, dem Vorsitzenden des Kulturausschuss der KMK Toni Schmid wurde der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann vom Ausschuss gehört.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags so frühzeitig mit den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise für die Kultur in Deutschland auseinandersetzt. Das zeigt, dass sich der Ausschuss auch als ein Frühwarnsystem versteht. Die hauptsächliche kulturpolitische Aufgabe des Bundes ist die Setzung der Rahmenbedingungen. Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es wichtig, dass der Bund an den bestehenden indirekten Maßnahmen der Kulturförderung wie dem Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung oder dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz festhält.
Übereinstimmend waren die angehörten Experten der Ansicht, dass sich die Finanzkrise in diesem Jahr aufgrund von verabschiedeten öffentlichen Haushalten und vertraglicher Förderzusagen Dritter noch nicht so stark auf die Kultur auswirken wird. Zugleich bestand Überstimmung, dass in den kommenden Jahren mit starken Einbrüchen sowohl in der Kulturfinanzierung als auch der Nachfrage nach kulturwirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen zu rechnen sein wird.
Durch das Konjunkturpaket II wird es, so waren sich die Experten einig, möglich werden, Investitionen im Kulturbereich zu verwirklichen. Zugleich wurde mit Nachdruck darauf verwiesen, dass Investitionen allein nicht reichen, sondern es vor allem darum geht, die laufenden Kosten zu decken. Hierbei schlagen vor allem die Personalkosten zu Buche.
Auf die Frage der Abgeordneten nach dem Staatsziel Kultur im Grundgesetz antworteten Klaus Hebborn, Barbara Lison und Olaf Zimmermann, dass das Staatsziel Kultur vor allem eine Signalwirkung habe. Olaf Zimmermann verwies darauf, dass es sich bei dem Staatsziel Kultur im Grundgesetz zwar um keinen juristisch einklagbaren Titel handele, es aber ein positives Signal wäre, dass die Kultur nicht zum Zahlmeister wird. Gerade wenn ab 2010 die Öffentlichen Haushalte durch die zu erwartenden Einsparungen und die fehlende Steuereinnahmen wegen der Wirtschaftskrise in Schieflage geraten, ist die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe besonders gefährdet.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wenn nicht jetzt, wann soll dann das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert werden. Bund und Länder können damit in der Wirtschaftskrise ein Signal setzen, wie wichtig ihnen die Kultur wirklich ist. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das hat die gestrige Anhörung deutlich gezeigt, sind sich ihrer Verantwortung für die Kultur in der Wirtschaftskrise bewusst. Jetzt müssen den Erkenntnissen nur noch Taten folgen. Das Verhalten des Bundes gegenüber der Kultur in der Wirtschaftskrise hat Vorbildcharakter für die Länder und die Kommunen.“
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