Verfasst am: Fr Dez 05, 2008 11:34 pm Titel: Interessante Ideen der SPD Hamburg-Nord
Vor einigen Wochen habe ich Dr. Matthias Woisin kennengelernt, der sich in der Hamburger SPD für die soziale Lage von Schauspielern engagiert. Bei folgender Vorlage habe ich ein bisschen beratend mitgewirkt. Bitte lest Euch mal durch, was der Arbeitskreis Sozialpolitik der SPD HH-Nord vor hat und schreibt mal Eure Meinung:
Arbeitskreis Sozialpolitik beim Kreisvorstand der SPD Hamburg-Nord
Kontakt AK: Dr. Matthias Woisin, Rambatzweg 8, 22303 Hamburg; Tel.: 040 270 00 88
Stand 10.9.2008 nach Beratung im AK / Zur Vorlage beim Kreisvorstand
An Landesparteitag
SOZIALE LAGE VON SCHAUSPIELERN
Die soziale Situation von Theaterschaffenden, namentlich von Schauspielern, hat sich in den vergangenen Jahren teilweise dramatisch verschlechtert. Die zunehmend prekären Arbeitsbedingungen, die auch in Hamburg festzustellen sind, stellen eine Beeinträchtigung und Gefährdung der Freiheit der Kunst dar. Die Kulturhoheit der Länder gebietet, dass sich zunächst die Landesparlamente angesprochen fühlen, während die sozialstaatliche Verantwortung vom Bund wahrzunehmen ist:
Vordringlich ist:
· Die im Jahre 2005 massiv verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I sind auf die alte und bewährte Rechtslage zurückzuführen [1], da sich die geltende Rahmenfrist von zwei Jahren generell als zu restriktiv erwiesen hat. Allenfalls hilfsweise könnten die branchenüblichen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden, etwa indem bestimmte Formen des Engagements tageweise doppelt gerechnet werden.
· Es ist im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zu prüfen, wie diejenigen Schauspieler, die in den Rechtskreis des SGB II ("Hartz IV") gefallen sind, weiterhin in der Zuständigkeit der professionellen Fachvermittlungsleistungen der Arbeitsagentur verbleiben und dort auch ihre Betreuungsleistungen erfahren können ("Hilfe aus einer Hand"). · Den jüngsten Bestrebungen Baden-Württembergs und anderer CDU-geführter Länder, die Künstersozialversicherung abzuschaffen, ist entschieden entgegenzutreten.[2]
· Zu prüfen ist dagegen, ob und inwieweit die Künstlersozialkasse auch für Schauspieler geöffnet werden kann. Ein höherer Zuwendungsanteil des Bundes, der 2007 von 25 % auf 20 % gekürzt worden ist, wäre dabei in Kauf zu nehmen.
· In staatlichen wie privaten Theatern, die von öffentlichen Kassen gefördert werden, ist sicherzustellen, dass Schauspieler auch während der Probezeiten sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind und die Probetage anspruchsbegründende Wirkung im Hinblick auf das Alg I entfalten.
BEGRÜNDUNG
Mit den Hartz-IV-Reformen wurde 2005 die Rahmenfrist in SGB III § 124, in der für den Bezug von Arbeitslosengeld mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden müssen (Anwartschaft nach SGB III § 123) von drei auf zwei Jahre verkürzt. Durch diese dramatische Verschärfung haben insbesondere Schauspieler trotz Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung nahezu regelhaft ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren und sehen sich in vorher nie gekanntem Umfang auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II ("Hartz IV") verwiesen. Der Bundesparteitag der SPD in Hamburg hat vor diesem Hintergrund im Oktober 2007 in einem Grundsatzbeschluß zur Kulturpolitik u.a. festgestellt:
„In den Systemen der sozialen Grund- und Alterssicherung müssen die speziellen Belange der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt werden. Besonders die Beschäftigungverhältnisse bei Film- und Fernsehschauspielern, die zumeist unregelmäßig abhängig beschäftigt sind, aber auch bei Bildenden Künstlerinnen und Künstlern stimmen nur ansatzweise mit den bisherigen Regelungen der Arbeitsverwaltung und des Sozialstaates überein, weshalb über neue Wege der sozialen Absicherung nachzudenken ist."[3]
Auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Kultur in Deutschland"[4] hat in diesem Sinne Ende 2007 einvernehmlich vorgeschlagen, entweder für die Kulturberufe eine besondere Regelung zu schaffen, oder jeweils die ersten dreißig Tage eines sozialversicherungspflichtigen Engagements doppelt zu rechnen [5].
Der Deutsche Kulturrat hat sich in seiner umfangreichen Stellungnahme "Kultur-Enquete: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik für Künstlerinnen und Künstler"[6]; im April 2008 den Vorschlägen der Enquete-Kommission weitgehend angeschlossen.
Der Enquete-Kommission ist es seinerzeit gelungen, gegen ein Votum des Bundesrechnungshofes die völlige Abschaffung der bewährten professionellen Künstlervermittlung durch die Arbeitsagentur zu verhindern. Gleichwohl wurde sie eingeschränkt und auf nur noch wenige Standorte konzentriert (Künstlervermittlung der ZAV der Bundesagentur). Die Betreuung von arbeitslosen Schauspielern im Rechtskreis des SGB II durch die Arbeitsgemeinschaften wird dagegen in der Regel als nicht branchengerecht wahrgenommen.
Durch die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug des Arbeitslosengeldes I sind Schauspieler heute in besonders dringlicher Weise darauf angewiesen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachzuweisen. Schon aus diesem Grunde muss die verbreitete Praxis an Hamburger Bühnen als unerträglich gelten, Probezeiten nicht zu honorieren, nur um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Bürgerschaft und Senat sind aufgefordert, zumindest an öffentlich geförderten Bühnen derartige Praktiken nachhaltig zu unterbinden.
________________________________________________________________
[1] Vgl. die Petition von Uwe Michael Wiebking v. 3.1.2007; Pet 4-16-11-81503-018619
[2] Der Bundesrat wird am 19. Sept. 2008 über eine entsprechende Beschlußempfehlung seines Wirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) zu befinden haben, die auf einem Antrag des Landes Baden-Württemberg beruht (Beschlußempfehlung BR Drs. 558/1/0.
[3] Parteitag der SPD in Hamburg vom 26. bis 28. Oktober 2007, Antrag M1 des Parteivorstandes „Kultur ist unsere Zukunft" (angenommen)
[4] „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, im Hinblick auf die Verkürzung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I in den §§ 124, 130 SGB III eine Ergänzung für Kulturberufe mit wechselnden und befristeten Anstellungen vorzusehen, durch die deren struktureller Benachteiligung entgegengetreten wird. In Anlehnung an das so genannte „Schweizer Modell" könnte die ermittelte Beitragszeit für die ersten dreißig Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt werden. Diese Regelung sollte für Kulturberufe, wie Musiker, Schauspieler, Tänzer, künstlerische Mitarbeiter bei Radio, Fernsehen oder Film, Film- und Tontechniker gelten, weil in diesen Bereichen wechselnde und befristete Anstellungen üblich sind." ; Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland"; BT-Drs. 16/7000 v. 11.12.2007, S.250. (Plenardebatte des Berichts am 13.12.2007)
[5] als Regelungsort kommt möglicherweise auch SGB III § 130 (Bemessungszeitraum) in Betracht.
[6] Stellungnahme v. 9.4.2008; www.kulturrat.de
Verfasst am: Fr Dez 05, 2008 11:40 pm Titel: Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler...
Mehr zu diesem Thema auch vom Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler:
Brief an Kulturstaatsminister Neumann zum Thema ALG I
VON: BFFS
Berlin, den 01. Mai 2008
Sehr geehrter Herr Kulturstaatsminister Neumann,
Wie vergangene Woche auf dem Kultursalon der CDU/DCSU im Bundestag vereinbart, schicken wir Ihnen eine Darstellung der Situation von Schauspielern und ihrer Probleme bei der Kommunikation mit der Agentur für Arbeit seit der Abschaffung der ZBF, bzw. des Künstlerdienstes.
Zentrale Probleme sind:
· Ein gravierender Mehraufwand an Bürokratie.
· Ein uneffizienter Zeit- und Ressourcenaufwand für die Agentur für Arbeit und
die Schauspieler – mit und ohne Leistungsbezüge.
· Kein erkennbarer Weg, wie Schauspielern schneller aus der Arbeitslosigkeit zu führen
sind.
Dass die geltenden Rahmenfristen es den meisten Schauspielern unmöglich machen, Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, obwohl sie Höchstbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, ist bekannt, wurde zuletzt auch im Schlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ moniert und muss dringend und zeitnah geändert werden. Schon unter der alten Rahmenfrist war es uns Schauspielern, die stets befristet beschäftigten sind, kaum möglich, die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld 1 zu erfüllen.
Dennoch müssen wir uns als Schauspieler nach jedem befristeten Engagement – das sind bei Film- und Fernsehengagements manchmal nur fünf Tage – arbeitslos melden, um für unsere spätere Rente keine Fehlzeiten zu haben. Lücken im Rentenverlauf schmälern unsere spätere Rente und verhindern zudem einen evt. Anspruch auf Rente bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
Bei Arbeitslosigkeit müssen wir Schauspieler – wie alle Beschäftigten – uns an die Agentur für Arbeit am Wohnort wenden und uns dort arbeitslos melden
· mit Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (verschwindend wenige von uns),
· mit Antrag auf Arbeitslosengeld 2, also Hartz 4
· oder ohne Leistungsbezug.
In jedem dieser Fälle zieht die Meldung eine ganze Reihe routinemäßiger Vorgänge nach sich, wie z. Bsp. das Erstellen schriftlicher Bewerbungsunterlagen, das Vorlegen früherer Bewerbungen, Beurteilungen durch den Arbeitgeber usw. Die beschriebenen Befragungen sind den Gegebenheiten eines „normalen“ Arbeitsverhältnisses angepasst. Die Bedingungen unseres Berufes aber lassen sich nur schwer damit vergleichen.
Die Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit, wo wir uns arbeitslos melden müssen, sind für die Vermittlung in Schauspielbeschäftigungen weder kompetent noch zuständig. Spezialisiert für die Künstlervermittlung sind die wenigen Anlaufstellen der ZAV, eine Service-Einrichtung der Agentur für Arbeit. Seit dem 1.5.2007 sind die früher verantwortlichen Künstlerdienste und ZBF-Zweigstellen durch die ZAV ersetzt und personell stark reduziert worden.
Die Arbeitsvermittler am Wohnort können uns allenfalls berufsfremde Beschäftigungen anbieten. Dennoch sind wir verpflichtet, Beratungstermine mit ihnen wahr zu nehmen. Wer diese Beratungsgespräche ablehnt, wird nicht mehr als Arbeitssuchender geführt, d.h. die Ausfallzeit wird dem Rententräger nicht gemeldet.
Diese für die Schauspielvermittlung nutzlosen Beratungsgespräche blockieren damit die Zeit der Arbeitsvermittler, die anderen Arbeitslosen zugute käme, Zeit, die wir nutzen könnten, um uns auf „unserem“ Arbeitsmarkt zu bewerben bzw., Termine bei der ZAV wahr zu nehmen.
Bei der Agentur für Arbeit sind ca. 3000 Schauspieler arbeitslos gemeldet. Wenn jeder dieser Schauspieler die Routine durchläuft, sind das bei durchschnittlich zwei Arbeitsvermittlergesprächen pro Jahr a 1/2 Stunde 1500 Beratungsstunden. Bei einem 8 Stunden Tag eines Beraters hätte dieser 187,5 Tage, bzw. 37,5 Wochen bei einer 5 Tage Woche ausschließlich mit diesen Gesprächen zu tun, die ohne Aussicht auf Erfolg sind. Das ist in hohem Maße unwirtschaftlich.
Hinzu kommt, dass der Kenntnisstand der Sachbearbeiter am Wohnort bezüglich möglicher Fortbildungsmaßnahmen, Ansprüchen auf Bewerbungsunterstützung etc. sehr divergiert. In der Folge werden die Schauspieler zwischen den Institutionen hin und her geschickt.
Solange es die Künstlerdienst (Kd) gab, konnte man sich telefonisch arbeitslos melden und sich in beruflichen Fragen mit der ZBF verständigen. Der Kontakt lief reibungslos. Man traf auf Menschen, die ehemals selbst in der Branche gearbeitet haben und somit die nötige Sachkenntnis hatten.
Wir plädieren für:
· eine erhebliche Vereinfachung der mit unserer Arbeitlosmeldung und Rückmeldung
verbundenen Auflagen – ob wir nun Anspruch auf Leistungen haben oder nicht.
· eine auf unsere Berufsgruppe zugeschnittene Arbeitsberatung.
· Wiedereinführung der ZBF, als Betreuende Institution für die Belange der Künstler.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben unsere Problematik ein wenig näher gebracht zu haben und würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei unserem Anliegen unterstützen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS)
Inzwischen geht das Vorhaben weiter durch die Instanzen. Hier ein neuer Brief von Dr. Woisin:
“Lieber Herr Fenner,
heute abend hat die Kreisdelegiertenversammlung der SPD Hamburg-Nord den Antrag zu Schauspielern (mit einer kleinen, aber gewichtigen Ergänzung im ersten Spiegelstrich) einstimmig beschlossen. So ist das Teil jetzt wirklich rund und läuft nun auf den Landesparteitag zu. Wir werden nicht lockerlassen! Herzlichen Gruss und vielen Dank!
Dr. Matthias Woisin”
Mit der “kleinen Veränderung” ist gemeint, dass der Antrag sich jetzt auf die “5 statt 12″-Forderung von VERDI bezieht und diese unterstützt. Mehr unter http://www.connexx-av.de/brancheninfos_5statt12.php3
#
Bicola am 04. Dezember 2008 um 16:35 sagt:
Auch wenn ich nicht in Hamburg, sondern in Bremen lebe und es mich insofern vorerst nicht direkt betrifft: Klingt alles sehr vernünftig.
Hoffe auf Besserung und daß sich auch bundesweit was ändert!
Hier in HB ist die Situation katastrophal. Es gibt gar keine zuständige Vermittlung für Schauspieler, ich latsche zum BagIs und rede mit einem zwar höflichen, aber leider komplett unwissend über die Branche, Mitarbeiter, der mich immer mit großen, verwunderten Augen ansieht, wenn ich erzähle, wie die Situation in diesem Beruf nunmal ist.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.