Interessante Ideen der SPD Hamburg-Nord

 
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
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BeitragVerfasst am: Fr Dez 05, 2008 11:34 pm    Titel: Interessante Ideen der SPD Hamburg-Nord Antworten mit Zitat
Vor einigen Wochen habe ich Dr. Matthias Woisin kennengelernt, der sich in der Hamburger SPD f?r die soziale Lage von Schauspielern engagiert. Bei folgender Vorlage habe ich ein bisschen beratend mitgewirkt. Bitte lest Euch mal durch, was der Arbeitskreis Sozialpolitik der SPD HH-Nord vor hat und schreibt mal Eure Meinung:

Arbeitskreis Sozialpolitik beim Kreisvorstand der SPD Hamburg-Nord
Kontakt AK: Dr. Matthias Woisin, Rambatzweg 8, 22303 Hamburg; Tel.: 040 270 00 88

Stand 10.9.2008 nach Beratung im AK / Zur Vorlage beim Kreisvorstand


An Landesparteitag

SOZIALE LAGE VON SCHAUSPIELERN

Die soziale Situation von Theaterschaffenden, namentlich von Schauspielern, hat sich in den vergangenen Jahren teilweise dramatisch verschlechtert. Die zunehmend prek?ren Arbeitsbedingungen, die auch in Hamburg festzustellen sind, stellen eine Beeintr?chtigung und Gef?hrdung der Freiheit der Kunst dar. Die Kulturhoheit der L?nder gebietet, dass sich zun?chst die Landesparlamente angesprochen f?hlen, w?hrend die sozialstaatliche Verantwortung vom Bund wahrzunehmen ist:

Vordringlich ist:

? Die im Jahre 2005 massiv versch?rften Anspruchsvoraussetzungen f?r das Arbeitslosengeld I sind auf die alte und bew?hrte Rechtslage zur?ckzuf?hren [1], da sich die geltende Rahmenfrist von zwei Jahren generell als zu restriktiv erwiesen hat. Allenfalls hilfsweise k?nnten die branchen?blichen Verh?ltnisse besonders ber?cksichtigt werden, etwa indem bestimmte Formen des Engagements tageweise doppelt gerechnet werden.
? Es ist im Rahmen der anstehenden Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zu pr?fen, wie diejenigen Schauspieler, die in den Rechtskreis des SGB II ("Hartz IV") gefallen sind, weiterhin in der Zust?ndigkeit der professionellen Fachvermittlungsleistungen der Arbeitsagentur verbleiben und dort auch ihre Betreuungsleistungen erfahren k?nnen ("Hilfe aus einer Hand"). ? Den j?ngsten Bestrebungen Baden-W?rttembergs und anderer CDU-gef?hrter L?nder, die K?nstersozialversicherung abzuschaffen, ist entschieden entgegenzutreten.[2]
? Zu pr?fen ist dagegen, ob und inwieweit die K?nstlersozialkasse auch f?r Schauspieler ge?ffnet werden kann. Ein h?herer Zuwendungsanteil des Bundes, der 2007 von 25 % auf 20 % gek?rzt worden ist, w?re dabei in Kauf zu nehmen.
? In staatlichen wie privaten Theatern, die von ?ffentlichen Kassen gef?rdert werden, ist sicherzustellen, dass Schauspieler auch w?hrend der Probezeiten sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind und die Probetage anspruchsbegr?ndende Wirkung im Hinblick auf das Alg I entfalten.

BEGR?NDUNG

Mit den Hartz-IV-Reformen wurde 2005 die Rahmenfrist in SGB III ? 124, in der f?r den Bezug von Arbeitslosengeld mindestens zw?lf Monate sozialversicherungspflichtiger Besch?ftigung nachgewiesen werden m?ssen (Anwartschaft nach SGB III ? 123) von drei auf zwei Jahre verk?rzt. Durch diese dramatische Versch?rfung haben insbesondere Schauspieler trotz Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung nahezu regelhaft ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren und sehen sich in vorher nie gekanntem Umfang auf die Leistungen der Grundsicherung f?r Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II ("Hartz IV") verwiesen. Der Bundesparteitag der SPD in Hamburg hat vor diesem Hintergrund im Oktober 2007 in einem Grundsatzbeschlu? zur Kulturpolitik u.a. festgestellt:
?In den Systemen der sozialen Grund- und Alterssicherung m?ssen die speziellen Belange der K?nstlerinnen und K?nstler ber?cksichtigt werden. Besonders die Besch?ftigungverh?ltnisse bei Film- und Fernsehschauspielern, die zumeist unregelm??ig abh?ngig besch?ftigt sind, aber auch bei Bildenden K?nstlerinnen und K?nstlern stimmen nur ansatzweise mit den bisherigen Regelungen der Arbeitsverwaltung und des Sozialstaates ?berein, weshalb ?ber neue Wege der sozialen Absicherung nachzudenken ist."[3]

Auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Kultur in Deutschland"[4] hat in diesem Sinne Ende 2007 einvernehmlich vorgeschlagen, entweder f?r die Kulturberufe eine besondere Regelung zu schaffen, oder jeweils die ersten drei?ig Tage eines sozialversicherungspflichtigen Engagements doppelt zu rechnen [5].

Der Deutsche Kulturrat hat sich in seiner umfangreichen Stellungnahme "Kultur-Enquete: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik f?r K?nstlerinnen und K?nstler"[6]; im April 2008 den Vorschl?gen der Enquete-Kommission weitgehend angeschlossen.

Der Enquete-Kommission ist es seinerzeit gelungen, gegen ein Votum des Bundesrechnungshofes die v?llige Abschaffung der bew?hrten professionellen K?nstlervermittlung durch die Arbeitsagentur zu verhindern. Gleichwohl wurde sie eingeschr?nkt und auf nur noch wenige Standorte konzentriert (K?nstlervermittlung der ZAV der Bundesagentur). Die Betreuung von arbeitslosen Schauspielern im Rechtskreis des SGB II durch die Arbeitsgemeinschaften wird dagegen in der Regel als nicht branchengerecht wahrgenommen.

Durch die Versch?rfung der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug des Arbeitslosengeldes I sind Schauspieler heute in besonders dringlicher Weise darauf angewiesen, sozialversicherungspflichtige Besch?ftigungszeiten nachzuweisen. Schon aus diesem Grunde muss die verbreitete Praxis an Hamburger B?hnen als unertr?glich gelten, Probezeiten nicht zu honorieren, nur um Sozialversicherungsbeitr?ge zu sparen. B?rgerschaft und Senat sind aufgefordert, zumindest an ?ffentlich gef?rderten B?hnen derartige Praktiken nachhaltig zu unterbinden.
________________________________________________________________
[1] Vgl. die Petition von Uwe Michael Wiebking v. 3.1.2007; Pet 4-16-11-81503-018619
[2] Der Bundesrat wird am 19. Sept. 2008 ?ber eine entsprechende Beschlu?empfehlung seines Wirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau b?rokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelst?ndischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) zu befinden haben, die auf einem Antrag des Landes Baden-W?rttemberg beruht (Beschlu?empfehlung BR Drs. 558/1/0Cool.
[3] Parteitag der SPD in Hamburg vom 26. bis 28. Oktober 2007, Antrag M1 des Parteivorstandes ?Kultur ist unsere Zukunft" (angenommen)
[4] ?Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, im Hinblick auf die Verk?rzung der Rahmenfrist f?r den Bezug von Arbeitslosengeld I in den ?? 124, 130 SGB III eine Erg?nzung f?r Kulturberufe mit wechselnden und befristeten Anstellungen vorzusehen, durch die deren struktureller Benachteiligung entgegengetreten wird. In Anlehnung an das so genannte ?Schweizer Modell" k?nnte die ermittelte Beitragszeit f?r die ersten drei?ig Kalendertage eines befristeten Arbeitsverh?ltnisses verdoppelt werden. Diese Regelung sollte f?r Kulturberufe, wie Musiker, Schauspieler, T?nzer, k?nstlerische Mitarbeiter bei Radio, Fernsehen oder Film, Film- und Tontechniker gelten, weil in diesen Bereichen wechselnde und befristete Anstellungen ?blich sind." ; Schlussbericht der Enquete-Kommission ?Kultur in Deutschland"; BT-Drs. 16/7000 v. 11.12.2007, S.250. (Plenardebatte des Berichts am 13.12.2007)
[5] als Regelungsort kommt m?glicherweise auch SGB III ? 130 (Bemessungszeitraum) in Betracht.
[6] Stellungnahme v. 9.4.2008; www.kulturrat.de

S?ren Fenner www.theaterjobs.de
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BeitragVerfasst am: Fr Dez 05, 2008 11:40 pm    Titel: Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler... Antworten mit Zitat
Mehr zu diesem Thema auch vom Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler:

Brief an Kulturstaatsminister Neumann zum Thema ALG I
VON: BFFS

Berlin, den 01. Mai 2008


Sehr geehrter Herr Kulturstaatsminister Neumann,

Wie vergangene Woche auf dem Kultursalon der CDU/DCSU im Bundestag vereinbart, schicken wir Ihnen eine Darstellung der Situation von Schauspielern und ihrer Probleme bei der Kommunikation mit der Agentur f?r Arbeit seit der Abschaffung der ZBF, bzw. des K?nstlerdienstes.

Zentrale Probleme sind:

? Ein gravierender Mehraufwand an B?rokratie.
? Ein uneffizienter Zeit- und Ressourcenaufwand f?r die Agentur f?r Arbeit und
die Schauspieler ? mit und ohne Leistungsbez?ge.
? Kein erkennbarer Weg, wie Schauspielern schneller aus der Arbeitslosigkeit zu f?hren
sind.

Dass die geltenden Rahmenfristen es den meisten Schauspielern unm?glich machen, Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, obwohl sie H?chstbeitr?ge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, ist bekannt, wurde zuletzt auch im Schlussbericht der Enquetekommission ?Kultur in Deutschland? moniert und muss dringend und zeitnah ge?ndert werden. Schon unter der alten Rahmenfrist war es uns Schauspielern, die stets befristet besch?ftigten sind, kaum m?glich, die Anspruchsvoraussetzungen f?r Arbeitslosengeld 1 zu erf?llen.

Dennoch m?ssen wir uns als Schauspieler nach jedem befristeten Engagement ? das sind bei Film- und Fernsehengagements manchmal nur f?nf Tage ? arbeitslos melden, um f?r unsere sp?tere Rente keine Fehlzeiten zu haben. L?cken im Rentenverlauf schm?lern unsere sp?tere Rente und verhindern zudem einen evt. Anspruch auf Rente bei Berufs- bzw. Erwerbsunf?higkeit.

Bei Arbeitslosigkeit m?ssen wir Schauspieler ? wie alle Besch?ftigten ? uns an die Agentur f?r Arbeit am Wohnort wenden und uns dort arbeitslos melden

? mit Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (verschwindend wenige von uns),
? mit Antrag auf Arbeitslosengeld 2, also Hartz 4
? oder ohne Leistungsbezug.

In jedem dieser F?lle zieht die Meldung eine ganze Reihe routinem??iger Vorg?nge nach sich, wie z. Bsp. das Erstellen schriftlicher Bewerbungsunterlagen, das Vorlegen fr?herer Bewerbungen, Beurteilungen durch den Arbeitgeber usw. Die beschriebenen Befragungen sind den Gegebenheiten eines ?normalen? Arbeitsverh?ltnisses angepasst. Die Bedingungen unseres Berufes aber lassen sich nur schwer damit vergleichen.

Die Arbeitsvermittler der Agentur f?r Arbeit, wo wir uns arbeitslos melden m?ssen, sind f?r die Vermittlung in Schauspielbesch?ftigungen weder kompetent noch zust?ndig. Spezialisiert f?r die K?nstlervermittlung sind die wenigen Anlaufstellen der ZAV, eine Service-Einrichtung der Agentur f?r Arbeit. Seit dem 1.5.2007 sind die fr?her verantwortlichen K?nstlerdienste und ZBF-Zweigstellen durch die ZAV ersetzt und personell stark reduziert worden.

Die Arbeitsvermittler am Wohnort k?nnen uns allenfalls berufsfremde Besch?ftigungen anbieten. Dennoch sind wir verpflichtet, Beratungstermine mit ihnen wahr zu nehmen. Wer diese Beratungsgespr?che ablehnt, wird nicht mehr als Arbeitssuchender gef?hrt, d.h. die Ausfallzeit wird dem Rententr?ger nicht gemeldet.

Diese f?r die Schauspielvermittlung nutzlosen Beratungsgespr?che blockieren damit die Zeit der Arbeitsvermittler, die anderen Arbeitslosen zugute k?me, Zeit, die wir nutzen k?nnten, um uns auf ?unserem? Arbeitsmarkt zu bewerben bzw., Termine bei der ZAV wahr zu nehmen.

Bei der Agentur f?r Arbeit sind ca. 3000 Schauspieler arbeitslos gemeldet. Wenn jeder dieser Schauspieler die Routine durchl?uft, sind das bei durchschnittlich zwei Arbeitsvermittlergespr?chen pro Jahr a 1/2 Stunde 1500 Beratungsstunden. Bei einem 8 Stunden Tag eines Beraters h?tte dieser 187,5 Tage, bzw. 37,5 Wochen bei einer 5 Tage Woche ausschlie?lich mit diesen Gespr?chen zu tun, die ohne Aussicht auf Erfolg sind. Das ist in hohem Ma?e unwirtschaftlich.

Hinzu kommt, dass der Kenntnisstand der Sachbearbeiter am Wohnort bez?glich m?glicher Fortbildungsma?nahmen, Anspr?chen auf Bewerbungsunterst?tzung etc. sehr divergiert. In der Folge werden die Schauspieler zwischen den Institutionen hin und her geschickt.

Solange es die K?nstlerdienst (Kd) gab, konnte man sich telefonisch arbeitslos melden und sich in beruflichen Fragen mit der ZBF verst?ndigen. Der Kontakt lief reibungslos. Man traf auf Menschen, die ehemals selbst in der Branche gearbeitet haben und somit die n?tige Sachkenntnis hatten.

Wir pl?dieren f?r:

? eine erhebliche Vereinfachung der mit unserer Arbeitlosmeldung und R?ckmeldung
verbundenen Auflagen ? ob wir nun Anspruch auf Leistungen haben oder nicht.
? eine auf unsere Berufsgruppe zugeschnittene Arbeitsberatung.
? Wiedereinf?hrung der ZBF, als Betreuende Institution f?r die Belange der K?nstler.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben unsere Problematik ein wenig n?her gebracht zu haben und w?rden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei unserem Anliegen unterst?tzen k?nnten.

Mit freundlichen Gr??en

Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS)
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BeitragVerfasst am: Fr Dez 05, 2008 11:49 pm    Titel: Einstimmig beschlossen... Antworten mit Zitat
Inzwischen geht das Vorhaben weiter durch die Instanzen. Hier ein neuer Brief von Dr. Woisin:

?Lieber Herr Fenner,

heute abend hat die Kreisdelegiertenversammlung der SPD Hamburg-Nord den Antrag zu Schauspielern (mit einer kleinen, aber gewichtigen Erg?nzung im ersten Spiegelstrich) einstimmig beschlossen. So ist das Teil jetzt wirklich rund und l?uft nun auf den Landesparteitag zu. Wir werden nicht lockerlassen! Herzlichen Gruss und vielen Dank!

Dr. Matthias Woisin?

Mit der ?kleinen Ver?nderung? ist gemeint, dass der Antrag sich jetzt auf die ?5 statt 12″-Forderung von VERDI bezieht und diese unterst?tzt. Mehr unter http://www.connexx-av.de/brancheninfos_5statt12.php3
#
Bicola am 04. Dezember 2008 um 16:35 sagt:

Auch wenn ich nicht in Hamburg, sondern in Bremen lebe und es mich insofern vorerst nicht direkt betrifft: Klingt alles sehr vern?nftig.
Hoffe auf Besserung und da? sich auch bundesweit was ?ndert!
Hier in HB ist die Situation katastrophal. Es gibt gar keine zust?ndige Vermittlung f?r Schauspieler, ich latsche zum BagIs und rede mit einem zwar h?flichen, aber leider komplett unwissend ?ber die Branche, Mitarbeiter, der mich immer mit gro?en, verwunderten Augen ansieht, wenn ich erz?hle, wie die Situation in diesem Beruf nunmal ist.

Alles entnommen aus J?rgen Fenner?s Blog. Zum nochmal nachlesen:
http://soeren.theaterblogs.de/?p=118
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