Filmemacher Lenniger gegen das Finanzamt Cuxhaven...1)

 
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
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BeitragVerfasst am: Mi Mai 14, 2008 3:14 am    Titel: Filmemacher Lenniger gegen das Finanzamt Cuxhaven...1) Antworten mit Zitat
Bundesweit bedeutsamer Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Hannover geht in die nächste mündliche Verhandlung.

Am 20.05.2008 findet vor dem Finanzgericht Hannover die nächste mündliche Verhandlung in Sachen Burkhard Lenninger gegen das Finanzamt Cuxhaven, statt. Dieser Rechtsstreit hat bundesweit herausragende Bedeutung, da es um grundlegende Fragen der Rechtsstaatlichkeit geht, wie

1. handelt es sich bei dem Spruchkörper überhaupt um den gesetzlichen Richter i.S.v. Art. 101 GG, da im nds. FG seit dem Jahr 2000 alle Geschäftsverteilungspläne im sog. Umlaufverfahren aufgestellt worden sind, anstatt im Präsidial verfahren im Rahmen einer Sitzung…

2. welche Gesetzesbrüche werden von diesem Spruchkörper 15. Senat begangen werden, um sich den Befangenheitsanträgen gegen einzelne Berufsrichter zum wiederholten Male zu entziehen...

3. inwieweit wird der Spruchkörper seiner grundgesetzlichen Aufgabe gerecht, nämlich entsprechend Art. 19 Abs. 4 GG dem Kläger den grundgesetzlich garantierten Rechtsschutz gegen die vollziehende Verwaltung in Gestalt des Finanzamtes Cuxhaven zu gewähren, die seit 1996 versucht, mit von ihr erlassenen "nichtigen" Steuerbescheiden die persönliche und wirtschaftliche Existenz des film schaffenden Künstlers ( Kläger ) ausdrücklich grundgesetzwidrig zu vernichten...

Rechtsverstöße sind hier zu nennen: Art. 5.3.1 GG i.V.m. "Mephisto-Beschluss" des BVerfG aus 1971 i.v.m. Art. 1.3 GG, Art. 19.4 GG, Art. 20.3 GG i.V.m. § 31 Abs. 1 BVerfGG

4. im Fall, dass der Spruchkörper nicht dem Klägervortrag folgt, beugt der Spruchkörper das Recht i.S.v. § 339 StGB ( Rechtsbeugung, Verbrechenstatbestand, Strafandrohung: nicht unter einem Jahr Haft ). Es ist anzunehmen, dass dieses Tun des Spruchkörpers insbesondere auf der öffentlich gegen das GG ausgerichteten Ausbildung sowohl der Finanzbeamten als auch der Finanzrichter beruht aber auch dem Inhalt des Briefes des nds. Finanzministers Möllring vom 03.08.2005 genügen muss ( bestellte Urteile ), dieser Brief befand sich in den dem Spruchkörper zur Entscheidungsvorbereitung seitens des FA Cuxhaven zugeleiteten Steuerakten...

Die mündliche Verhandlung vom 20.05.2008 um 10:00 Uhr ist öffentlich. Reger Besuch durch Pressevertreter und auch interessierte Privatleute wird erwartet.

Weitere Details sind zu finden auf
http://forschungsschiff-pirol.org/finanzgericht-hannover/
und
http://www.gesetzloses-finanzamt.info /

Verantwortlich für den Inhalt: Interessengemeinschaft Finanzamts geschädigter


IG Finanzamtsgeschädigter
Obere Mühlenstrasse 9
32105 Bad Salzuflen
christian@nehammer.eu

Bad Salzuflen - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=323384
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