Lebenslänglich für alle!

 
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
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BeitragVerfasst am: Sa Jun 23, 2007 8:28 pm    Titel: Lebenslänglich für alle! Antworten mit Zitat
Freitag, 25. Mai 2007


Lebenslänglich für alle!

Bald sollen wir uns nicht nur für immer an denselben Partner binden, auch der Fiskus will den gemeinen Steuerbürger ein Leben lang „identifizieren“.
Dass wir unseren Turbo-Steuer-Dschungel mit seinen Multi-Tatbeständen für jeden Arbeitnehmer (und -geber) endlich verständlicher machen und Steuersätze transparenter gestalten – nein, nein: Ab 1. Juli gönnen wir uns eine neue lebenslang gültige Identifikationsnummer (IN) anstatt der bisherigen Steuernummer. Auf diese Weise soll jedes Finanzamt zügig Einblick in die Akten eines Steuerpflichtigen erhalten und somit die „Tricksereien“ bei Steuertatbeständen endlich eindämmen.

Aha, da haben wir’s: Uns wird Betrug/Vorsatz „unterstellt“, wenn wir in global-flexiblen Zeiten jährlich umziehen oder unseren Beruf wechseln, um mit der dann automatisch neu generierten Steuernummer flügge zu werden …
Also aufgepasst: Alle Daten der Meldeämter Deutschlands sollen zum Stichtag 30. Juni 2007 abgerufen, verglichen und an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Dort entstehen mehr als 80 Millionen neuer Datensätze, bestehend aus zehn Ziffern und einer zusätzlichen Prüfziffer. Hieraus ersichtlich sind Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Auch jeder Säugling erhält bei Geburt automatisch seine eigene Personenkennziffer.
Sieht so die neue Entbürokratisierung in Deutschland aus? Ja? Na dann: Bis der Tod uns scheidet und darüber hinaus – denn die neue IN bleibt auch nach dem Tod noch 20 Jahre gespeichert!

Quelle: www.biallo-blog.de Wirtschaft und Finanzen – wir merken (fast) alles!
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Sa Jun 23, 2007 8:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat
Montag, 16. April 2007


Wie das Finanzamt doppelt abkassiert.


Erst leisten wir uns ein Steuerrecht, das in seiner Intransparenz und Bügerfeindlichkeit einzigartig ist. Und dann, weil es so hübsch kompliziert ist und man gelegentlich den fachlichen Rat des Finanzamts braucht, erhebt der Fiskus jetzt Gebühren, wenn man Finanzbeamte mit einer Anfrage malträtiert.
Hier lauert eine üble Kostenfalle: Ist kein Gegenstandwert zu ermitteln und daher das Gerichtskostengesetz nicht anwendbar, rechnen die Finanzer pro halbe Stunde 50 Euro ab. Damit

"verdienen" sie nicht nur besser als viele Anwälte trotz geringerer Ausbildung. Nein, auch die Suche nach der einschlägigen Norm kann angesichts des Gesetzesdickichts echt ins Geld gehen.
Wahrscheinlich wird man bald auch Polizisten die Arbeitszeit für das Ausstellen eines Strafzettels bezahlen müssen...
http://tinyurl.com/ywyjg5

Quelle:http://www.bialloblog.de

Motto:
"bialloblog. Wirtschaft und Finanzen - Wir merken (fast) alles!"
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Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Sa Jun 23, 2007 8:38 pm    Titel: Einkommensteuerbescheide nichtig... Antworten mit Zitat
Einspruch gegen alle Einkommensteuerbescheide wegen Verfassungswidrigkeit des § 32a EStG einlegen, da die Bescheide nichtig sind...
Ausführliche Infos: siehe "Das Märchen vom gerechten Staat", unter der Kategorie "News". U.M.W.
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Di Jun 26, 2007 4:17 am    Titel: Muster für den Einspruch gegen Einkommensteuerbescheide... Antworten mit Zitat
Hallo Herr Wiebking,

anbei der Musterentwurf für den Einspruch gegen Einkommensteuerbescheide wegen Verfassungswidrigkeit / Nichtigkeit des § 32a EStG...


____________________
mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
Autor, Kameramann &. Producer
c/o cvp video-, film- &. fernsehproduktion
Studio-Institut für audio-visuelle Planungsdarstellung
und Kommunikation
www.afk-pirol.org
04751 / 9 11 11 5



Bürger Jedermann
Beruf
Straße
PLZ Wohnort


An das
Finanzamt
Postfach
PLZ Ort Datum


Einspruch

Der Unterzeichner legt gegen die gegen ihn Seitens des Finanzamtes ( Name ) seit dem Kalenderjahr ( Jahr benennen ) erlassenen Einkommensteuerbescheide wegen Verfassungswidrigkeit und somit Nichtigkeit Einspruch ein.

Begründung:

Sowohl der Steuerrechtsexperte und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof, Verfassungsrichter a.D. als auch die ausgewiesenen Steuerrechtsexperten Prof. M. Eilfort und Univ.-Prof. J. Lang haben sich öffentlich ( 14.05.2007 in der ARD „Das Märchen vom Rechtstaat, Wie er uns mit Steuern abkassiert“ und am 09.06.2007 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „Steuern einfach und gerecht? ) mehrfach zur Verfassungswidrigkeit des Einkommensteuerrechtes geäußert.

Zitat:

Das geltende Steuerrecht ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist. Der Gesetzgeber verweigert den Dialog mit dem Steuerpflichtigen. Er bemüht sich gar nicht mehr, dass der Steuerpflichtige durch Lektüre dieses Textes ihn verstehen könnte.“

Generationen von Ministerialbeamten errichteten das vielbeklagte Labyrinth des Steuerrechts. Je weniger Steuergesetze lesbar und verständlich sind, desto mehr wächst die Macht der auf ein Kästchen des Steuerrechts spezialisierten Gehilfen des Gesetzgebers. Der Steuergesetzgeber saniert den Fiskus ungerührt mit verfassungswidrigen Maßnahmen.“ Zitatende

Dem den Einkommensteuerbescheiden als Ermächtigungsgrundlage zugrunde liegende § 32a EStG mangelt es an der verfassungsrechtlich geforderten Bestimmtheit einer Gesetzesnorm i.S.v. Art. 20. Abs. 3 GG. Stattdessen ist der Inhalt des § 32a EStG für den Unterzeichner als den Adressaten des belastenden Verwaltungsaktes unverständlich.

Weder der Unterzeichner noch jemand anders ist in der Lage, die gegen ihn festgesetzte persönliche Einkommensteuerschuld in den Einkommensteuerbescheiden zu ermitteln geschweige denn zu prüfen.

Nichtige Steuerbescheide im Sinne von § 125.1 AO sind auf Antrag des Steuerpflichtigen aufzuheben. Nichtige Steuerbescheide (nichtige Verwaltungsakte) entfalten keine Bindewirkung.

Auf verfassungswidrigen und somit nichtigen Einkommensteuerbescheiden basierende Zwangs-Maßnahmen sind ebenfalls nichtig und somit sofort ersatzlos aufzuheben!

Hilfsweise stellt der Unterzeichner den Antrag, bis zur verfassungsrechtlichen Klärung sämtliche finanzamtlichen / finanzgerichtlichen Verfahren auszusetzen.

Hochachtungsvoll
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Michael
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Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Do Jul 19, 2007 4:12 am    Titel: Umsatzsteuergesetz von 1999 seit 2002 nichtig... Antworten mit Zitat
Curare e. V. - Umsatzsteuergesetz von 1999 seit 2002 nichtig
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: CURARE-EV
PR Agentur: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -Curare e. V.

(openPR) - Ein Verstoß gegen das Zitier gebot ( Art. 19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes.
Bis heute haben weder der bundesdeutsche Gesetzgeber, noch die deutsche Finanzverwaltung, noch die deutsche Finanzrechtsprechung hier gehandelt, obwohl es die “hauseigenen Kommentatoren des Umsatzsteuergesetzes” längst in ihren Kommentaren verbreitet haben. Sie warnen ausdrücklich vor der Anwendung, schreiben es sei verfassungswidrig, aber der Zustand bleibt.

Aber lesen Sie selbst: Durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz vom 19.12.2001 wurde eine Regelung eingeführt, die alle Unternehmen in Deutschland betrifft, einschließlich der ausländischen Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten. Mit einem neu geschaffenen § 27b UStG wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit deren Hilfe Finanzbeamte “ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten (dürfen), um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erhebliche sein können“. Damit soll die “gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer “sichergestellt werden, und man hat gleichzeitig einen Begriff für diese Form der “spontanen Steuerprüfung” kreiert: Man nennt dies “Umsatzsteuer-Nachschau”.
Jeder “Unternehmer” i.S.d. UStG muss seitdem damit rechnen, dass bei ihm ohne Vorankündigung und ohne besonderen Verdacht einer Steuerverkürzung Finanzbeamte auftauchen, um Einsicht in die Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen zu nehmen.

Mit dem Einführen des § 27b in das UStG ist das UStG 1999 zu einer einfach gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gemacht, mit dessen Hilfe in mindestens das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung i.S.v. Art. 13 GG eingegriffen wird. Dem UStG 1999 fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Norm, in der ausdrücklich auf die Einschränkung des Grundrechtes explizit wie beispielsweise im § 413 AO 1977 ( Einschränkung der Grundrechte ) hingewiesen wird.
Es hätte im UStG 1999 mit der Einführug des § 27b UStG der Einführung eines weiteren § mit folgendem Wortlaut bedurft:

“Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.”
Zur Unverletzlichkeit der Wohnung hat sich das BVerfG in seiner ständigen Rechtsprechung bereits ausführlich mit Beschluss 1971 geäußert, Zitat:
1. Der Begriff “Wohnung” in Art. 13 Abs. 1 GG ist weit auszulegen; er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume.
2. Die Auslegung der Begriffe “Eingriffe und Beschränkungen” in Art. 13 Abs. 3 GG muß dem verschiedenen Schutzbedürfnis einerseits der privaten Wohnräume, andererseits der Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume Rechnung tragen.
Beschluß des Ersten Senats vom 13. Oktober 1971 — 1 BvR 280/66 –

Art. 19 Abs. 1, Satz. 1 GG sagt folgendes:
Seit weit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Art. 19 Abs. 1, Satz 2 sagt außerdem:
Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Im Kommentar zum Grundgesetz, Sachs, steht zu Art. 19 GG, Zitier gebot auf S. 595, Rnd. 18 bis 22, was es mit dem so genannten Zitier gebot konkret im Einzelnen auf sich hat:
Das Zitier gebot richtet sich primär an den Gesetzgeber. Die Vorschrift soll eine “Warn- und Besinnungsfunktion” erfüllen, damit der Gesetzgeber alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte abwägen und die Auswirkungen seiner Gesetzgebung bedenken kann.
Die vom Gesetzgeber verlangte Klarstellung hat aber auch einen Informationswert für den Bürger, da die Grundrechtsbeschränkung für ihn kenntlich gemacht wird. Dadurch wird einer schleichenden Grundrechteaushöhlung vorgebeugt, die bei Fehlen des Zitier gebotes möglicherweise erst anlässlich der Gesetzesauslegung durch die Gerichte festgestellt werden kann.
Ein Verstoß gegen das Zitier gebot führt zur Nichtigkeit des Gesetzes.
Die Folgen eines nichtigen Gesetzes sind:
Die auf diesem nichtigen Gesetz basierenden Verwaltungsakte sind ebenfalls nichtig, nichtige Verwaltungsakte haben zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Bindewirkung gegenüber seinem Adressaten entfaltet. Auf nichtigen Verwaltungsakten basierende Zwangsmaßnahmen sind ebenfalls nichtig und sofort und ersatzlos aufzuheben.
Dieses rechtsstaatliche Prinzip gilt mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 inzwischen selbstverständlich auch für die deutschen Steuergesetze und für die auf ihnen basierenden belastenden Verwaltungsakte ( Steuerbescheide ).
In der Abgabenordnung behandelt § 125 AO 1977 ( Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ) den Umgang mit nichtigen Steuerbescheiden.

Für betroffene Mitglieder bieten wir die Möglichkeit einer Beratung an. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, Informieren Sie sich über die Vorteile einer Mitgliedschaft!

CURARE - Gemeinnütziger Verein zur Förderung der Mensch rechte in Gesetzgebung und Verwaltung e. V.
Präsident: Klaus Müller - Initiator und Namensgeber - Pädagoge und Journalist
Vizepräsidentin. Elisabeth Sodies - Kämpferin für Mensch rechte in Funk und Fernsehen (Pfusch in der Justiz) - Finanzmaklerin
Hauptgeschäftsstelle
Postanschrift: Postfach 5012 57, D-50972 Köln
Kommunikation: Tel.: 0221/800-8930, Fax.: 0221/800-8931,
E-Mail: Praesidium@curare-ev.de , Web: www.curare-ev.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hans-Jürgen Bell, Curare e. V.
E-Mail: Pressestelle@curare-ev.de , Internet: www.curare-ev.de

Initiator und Namensgeber von CURARE ist der Pädagoge und Journalist Klaus Müller, Jahrgang 1947. Seine jahrzehntelange Erfahrung als Pädagoge und international arbeitender Journalist, wie auch seine Hartnäckigkeit haben ihn zu einem respektierten aber auch gefürchteten Kämpfer gegen Behörden- und Justizwillkür werden lassen.
Ebenfalls konnte CURARE Frau Elisabeth Sodies gewinnen, die unter anderem bekannt durch ihr in der ARD - Sendung PFUSCH IN DER JUSTIZ vorgetragenes eigenes Schicksal, sich als Kämpferin für die Menschenrechte auszeichnete. Sie wurde Zwischenzeitlich zur Vizepräsidentin berufen und führt die Hauptgeschäftsstelle in Köln.

Die Aufgaben von Curare e. V. sind im Einzelnen:
-offene und verdeckte Verletzungen oder Aushöhlung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Grundrechte durch die Einrichtungen und einzelner Amtsträger zu erfassen, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen.

-Konkrete Fälle sollen aus der Anonymität der staatlichen Einrichtungen an das Licht der Öffentlichkeit gebracht werden.

-Rechtswidrige Handlungen einzelner Personen sollen diesen unter Nennung von Behörden und Namen der Amtsträger zugeordnet werden.

-Im Schutz vermeintlicher staatlicher Allmacht begangenes Unrecht soll Gesicht und Namen bekommen.

-Ständige Berichterstattung von Menschenrechtsverletzungen der Justiz in Deutschland und Ausland an die CPT – Anti-Folter-Komitee des Europarates in Straßburg


RECHT IST DURCHSETZBAR
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