Verfasst am: Fr März 09, 2007 4:29 am Titel: Petition in der parlamentarischen Prüfung...
Die Petition befindet sich in der parlamentarischen Prüfung. Eine Mitzeichnung ist nicht mehr möglich!(U.M.W.)
Liebe Theaterjobberinnen,
in unserer letzten Rundmail hatten wir Sie gebeten, sich die Petition
vom Schauspiel-Kollegen Wiebking anzusehen und bei Einverständnis
mitzuzeichnen.
Der Erfolg ist überwältigend: über 10.000 Mitzeichnerinnen unterstützen
die Wiebking-Petition, die dafür eintritt, dass der Bundestag überprüft,
ob die Hartz IV-Gesetze für Künstlerinnen nicht eine unzumutbare Härte
darstellen. Vielen Dank für diese große Solidarität!
Damit gehört die Wiebking-Petition zu den 3 erfolgreichsten Petitionen
dieses Jahres. Heute (08. März 2007) läuft die Zeichnungsfrist ab, wer schnell noch
mitzeichnen möchte, klicke auf folgenden Link:
Vielen Dank - und herzliche Grüße zum Weltfrauentag
Nicole Reese
==============================================
http://www.theaterjobs.de
Der Theater-Stellenmarkt im Internet
Schomburgstr. 118 A
D-22767 Hamburg
und
Sonntagstr. 29
D-10245 Berlin
info@theaterjobs.de
Zuletzt bearbeitet von Michael am Di März 13, 2007 5:05 am, insgesamt 2-mal bearbeitet
Verfasst am: Fr März 09, 2007 5:10 am Titel: Die Petition!
Arbeitslosengeld II: Auswirkungen auf die Künstler
Eingereicht durch: Uwe Michael Wiebking am Mittwoch, 3. Januar 2007
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Auswirkungen der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Künstler (Schauspieler, Sänger, Tänzer etc.) überprüft werden. Ferner sollen die verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I seit dem 01.01.2005 aufgehoben und die alte Rechtslage wieder in Kraft gesetzt werden.
Begründung:
Nach der Rechtsnatur ihrer Arbeitsverhältnisse sind auch freischaffend tätige Künstler als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Als Arbeitnehmer zahlen sie in den Zeiten der Beschäftigung volle Sozialbeträge – also auch für die Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteile werden für sie abgeführt. Wegen der Besonderheit ihrer Arbeitsverhältnisse, die nicht auf Kontinuität angelegt sind, können sie jedoch die jetzt verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III nicht mehr erfüllen. Von vorher drei Jahren wurde die Rahmenfrist ab 01.01.2005 auf zwei Jahre verkürzt; innerhalb dieser zwei Jahre müssen zwölf Monate Anwartschaftszeit zurückgelegt werden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I auszulösen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, fällt unmittelbar in die minderen Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach dem Sozialgesetzbuch II. Er wird behandelt, als habe er nie in die Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer Beiträge eingezahlt. Er wird behandelt als ungelernte Kraft. Gerade der Sektor, der am nachhaltigsten von den Auswirkungen dieses Gesetzes betroffen ist, wurde nicht untersucht, weil er „zu klein“ sei. Die empirische Sozialforschung stellt für solche Forschungsfelder geeignete Instrumente zur Verfügung. Zudem ist auf Bundesebene im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches in § 280 die gesetzliche Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit normiert, Wirksamkeitsanalysen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik vorzunehmen. Die Arbeitsagenturen sind verpflichtet, im Rahmen von „Eingliederungsbilanzen“ Rechenschaft über den Erfolg ihrer Aktivitäten abzulegen. Das allerdings würde Vermittlungs-Aktivitäten voraussetzen, die freischaffenden Künstlern den Verbleib in ihren erlernten und ausgeübten Berufen ermöglichen, anstatt sie in berufsferne Ein-Euro-Jobs abzudrängen. Nach den mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 20. Juli 2006 verschärften Sanktionen, muss, wer Arbeitslosengeld II beantragt, „Sofortangebote“ annehmen. Bei diesen kann es sich um einen Ein-Euro-Job oder eine Trainingsmaßnahme (Umschulung in einen anderen Beruf) handeln. Mit der Folge, das nächste Angebot zu einem Gastspiel an einem Theater, zu einer Film- oder Fernseh-Produktion nicht wahrnehmen zu können, weil man zum „Spargel stechen“ abkommandiert wurde. Wer glaubt, an seiner künstlerischen Berufung festhalten zu sollen, dem treibt man den „Missbrauch“ staatlicher Fürsorge mit drakonischer Strafandrohung aus. Ab 2007 soll gelten: „Wer innerhalb eines Jahres (bisher innerhalb von drei Monaten) zum zweiten Mal ein zumutbares Eingliederungs- oder Arbeitsangebot ablehnt, dem wird der Regelsatz für drei Monate um 60 Prozent gekürzt. Beim dritten Vergehen innerhalb von zwölf Monaten können die Ämter ab dem folgenden Jahr die Leistungen – einschließlich der Kosten für Wohnung und Heizung – ganz streichen.
Ein besonderer Dank geht an die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger(GDBA), an Sören Fenner von www.theaterjobs.de und - natürlich - an die 10.639 Menschen, die diese Petition erst möglich gemacht haben!
Hamburg, 09.03.2007, 01:05 Uhr Uwe Michael Wiebking
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.