Verfasst am: Do Mai 14, 2009 1:54 am Titel: Die kurz befristet Beschäftigten können aufatmen...
13.05.09 - 424
Durchbruch für Lösung des Rahmenfristproblems
AG Kultur und Medien
AG Arbeit und Soziales
Zum Ergebnis des gestrigen "Chefgesprächs" im Rahmen der Ressortabstimmung über das Anwartschaftszeit-Änderungsgesetz erklären die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Ausschuss für Kultur und Medien Angelika Krüger-Leißner:
Die kurz befristet Beschäftigten, insbesondere im Kultur-, Film- und Medienbereich, können aufatmen: In einem "Chefgespräch" haben sich die Ressorts der Bundesregierung über Änderungen an dem Entwurf des Anwartschaftszeit-Änderungsgesetzes verständigt. Das besondere Engagement von Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier hat entscheidend dazu beigetragen, dass der von uns lang ersehnte Koalitionskompromiss endlich gefunden werden konnte. Damit können unsere gemeinsamen jahrelangen Bemühungen jetzt zu einem guten Abschluss kommen.
Unter bestimmten Bedingungen soll künftig bereits nach sechs Monaten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Über diese Punkte konnte gestern eine Einigung erzielt werden:
(1) Die Dauer der kurz befristeten Beschäftigungen soll auf überwiegend sechs Wochen festgelegt werden. Wir begrüßen die Flexibilität dieser Regelung, die auch längere Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht und damit weitgehend den Realitäten in der Arbeitswelt gerecht wird.
(2) Der ursprünglich vorgesehene "Ruhenszeitraum" entfällt, so dass im Falle von Arbeitslosigkeit sofort Arbeitslosengeld gezahlt wird. Das begrüßen wir, weil damit ein kompliziertes und bürokratisches Verfahren zur Berechnung der Wartezeit entfällt
(3) Die Einkommensgrenze liegt bei 30.240 Euro. Sie entspricht dem Jahresentgelt eines durchschnittlichen Dauerbeschäftigten.
(4) Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre gibt uns die Möglichkeit, seine Wirkungen zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren. Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz möglichst viele Betroffene zu erfassen.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Verständigung auf höchster Ebene. Jetzt kommt es darauf an, die Vereinbarung auch innerhalb der Koalitionsfraktionen sattelfest zu machen, damit das Kabinett am 20. Mai 2009 darüber beschließen kann. Dann kann das Gesetz auf schnellstem Wege vom Bundestag verabschiedet werden. Sollte uns das mit vereinter Kraft gelingen, ist das ein großer Erfolg der Arbeitsmarkt- und Kulturpolitiker der Koalitionsfraktionen.
Verfasst am: Di Mai 19, 2009 11:06 pm Titel: Tauziehen um das Arbeitslosengeld für Künstler....
Tauziehen um das Arbeitslosengeld für Künstler
Von Katharina Dockhorn 16. Mai 2009, 03:43 Uhr/Welt online
Frank-Walter Steinmeier wollte gerne zu seinem Wort stehen. Zur Berlinale hatte er Schauspielern und Filmschaffenden versprochen, nach jahrelangem Tauziehen noch ein Gesetz zur Verbesserung ihrer sozialen Absicherung auf den Weg zu bringen. Seit Einführung der Agenda 2010 durch SPD und Grüne haben rund 50 Prozent der mehr als 20 000 Mitarbeiter an deutschen Sets keine Chance mehr, Arbeitslosengeld zu erhalten, weil sie mit ihren kurzfristigen Engagements nicht auf die geforderte Beschäftigungszeit von 12 Monaten in zwei Jahren kommen. Einzahlen müssen sie trotzdem.
Diese Situation wird sich nach dem Gesetzentwurf, der nach Informationen dieser Zeitung am 20. Mai ins Kabinett eingebracht werden soll, kaum ändern. Dies befürchten zumindest die Interessenvertreter der Beschäftigten, obwohl einige Verbesserungen zu den von ihnen heftig kritisierten ersten Überlegungen von Arbeitsminister Olaf Scholz eingezogen wurden.
Ihre Einwände waren von Kulturstaatsminister Bernd Neumann aufgenommen worden. Der CDU-Politiker handelte mit Scholz einen Kompromiss aus, gegen den Finanzminister Peer Steinbrück Ende April mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage der Bundesanstalt für Arbeit sein Veto einlegte. Erst SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier konnte den Hüter der Bundesfinanzen umstimmen. Diese Meldung aus der SPD-Fraktion wurde allerdings mittlerweile von einem Sprecher Neumanns dementiert.
Ursprünglich wollte Olaf Scholz bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nur Beschäftigungsverhältnisse einbeziehen, die nicht länger als einen Monat dauern. Die Verbände und die CDU-Fraktion plädierten dagegen für drei, Bernd Neumann schloss sich an, besteht aber auf mindestens zwei Monaten. Nach der Intervention von Steinbrück, der ursprünglich nur einen Monat wollte, sind es bei einem Gespräch bei Steinmeier sechs Wochen geworden
Diese Einschränkung begünstigt Schauspieler, die nicht in tragenden Rollen in großen Produktionen engagiert sind. Alle kreativen Köpfe hinter den Kulissen würden nach wie vor um ihre berechtigten Ansprüche gebracht. Auch wenn die Politiker eine kleine Hintertür offen gelassen habe: Arbeitslosengeld soll danach schon bekommen, wer nur die Hälfte der geforderten 180 Tage in kurzfristigen Jobs war. Ein Kameramann, der an einem Spielfilm im Schnitt 15 Wochen arbeitet, müsste also 15 Wochen plus einen Tag aus anderen Verträgen zusammen bekommen.
"Zu einem möglichen Kompromiss von einer 6-Wochen-Frist bei Berücksichtigung einzelner längerer Beschäftigungsverhältnisse finden im Hinblick auf die besonderen Bedingungen von Theater, Film- und Fernsehschaffenden weiter Gespräche statt", sagt Neumann. Scholz geht dagegen davon aus, dass der jetzige Kompromiss kommenden Mittwoch im Kabinett sein wird.
Dagegen scheint das zweite Kriterium, das den Verbänden der Kreativen schwer im Magen liegt, in Stein gemeißelt. Wer mehr als 30 240 Euro im Jahr verdient, soll leer ausgehen, obwohl er bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlt, die mehr als doppelt so hoch ist. "Dies diskriminiert die ohnehin benachteiligten kurz befristet Beschäftigten und ist offensichtlich verfassungswidrig", betont Heinrich Schafmeister, Sozialexperte des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler.
Er ist wie viele seiner Kollegen hin und her gerissen, da das Gesetz den richtigen Ansatz hat. Künftig sind von den Mitarbeitern am Set nicht mehr zwölf, sondern nur sechs Monate Beschäftigungszeit in zwei Jahren gefordert, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 zu erlangen. Schafmeister hofft vor allem auf die versprochene Evaluierung des Gesetzes in drei Jahren. "Die Alternative wäre totale Hoffnungslosigkeit und völliger Frust und Enttäuschung", umschreibt Schafmeister seine Gefühle.
Quelle: Welt onlinehttp://tinyurl.com/p4qvqo
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