Verfasst am: Fr Dez 23, 2011 11:36 pm Titel: Minijob-Newsletter - Nr. 6/2011 - 21. Dezember 2011
Minijob-Newsletter - Nr. 6/2011 - 21. Dezember 2011
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem heutigen Newsletter m?chten wir Sie auf rechtliche Neuerungen bei den Minijobs hinweisen, die zum Jahreswechsel eintreten.
Die Punkte 3 bis 6 gelten nicht f?r Minijobs in Privathaushalten, f?r die das Haushaltsscheck-Verfahren angewendet wird.
01. Neuer Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
02. Neuer Umlagesatz f?r den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit
03. Neuer Insolvenzgeldumlagesatz
04. ?bermittlung neuer Dauerbeitragsnachweise erforderlich
05. Neuer Abgabegrund - 91 - im Meldeverfahren zur Sozialversicherung
06. Neuer T?tigkeitsschl?ssel in den Meldungen zur Sozialversicherung
+++ 01. Neuer Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung +++
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung wurde per Rechtsverordnung der Bundesregierung zum 1. Januar 2012 von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesenkt.
Damit wird der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit (Beitragsaufstockung) f?r Minijobber umso interessanter, denn der Erwerb des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung wird hierdurch noch g?nstiger. Betrug die Eigenleistung des Minijobbers f?r die freiwillige Beitragsaufstockung bisher 4,9 Prozent des Arbeitsentgelts (beziehungsweise 14,9 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten), verringert sich der Betrag ab dem 1. Januar 2012 auf 4,6 Prozent des Arbeitsentgelts (beziehungsweise 14,6 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten).
Verzichtet ein Minijobber schriftlich gegen?ber seinem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung und zahlt freiwillig eigene Beitr?ge (4,6 Prozent des Arbeitsentgelts beziehungsweise 14,6 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten), erwirbt er vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Er kann damit alle Wartezeiten erf?llen (zum Beispiel f?r einen fr?heren Rentenbeginn oder die Regelaltersrente), Anspr?che auf Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) erwerben und den Versicherungsschutz f?r die Renten wegen Erwerbsminderung g?nstig begr?nden oder aufrecht erhalten. Ein weiterer Vorteil ist die Erf?llung von Zugangsvoraussetzungen zur so genannten Riester-Rente.
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren umfassend ?ber die Beitragsaufstockung unter Ber?cksichtigung aller pers?nlichen Umst?nde.
+++ 02. Neuer Umlagesatz f?r den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit +++
Die Umlage 1 (U1) wird erhoben, um die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit auszugleichen. Zum 1. Januar 2012 wird der Umlagesatz von 0,6 Prozent auf 0,7 Prozent angehoben. Grundlage f?r die Kalkulation des Umlagesatzes ist das Verh?ltnis von Einnahmen und Ausgaben sowie deren voraussichtliche Entwicklung. W?hrend die Einnahmen geringer ausfielen als angenommen, stiegen die Ausgaben st?rker als erwartet. Da die Leistungen in der Arbeitgeberversicherung durch die Umlagen finanziert werden, ist die Anpassung des Umlagesatzes notwendig geworden. Die Umlage 2 (U2) f?r das Umlageverfahren bei Mutterschaft betr?gt unver?ndert 0,14 Prozent.
+++ 03. Neuer Insolvenzgeldumlagesatz +++
Der Einzug der Insolvenzgeldumlage wurde bereits zum 1. Januar 2009 von den Unfallversicherungstr?gern auf die Einzugsstellen (Minijob-Zentrale / Krankenkassen) ?bertragen. Seitdem ziehen die Einzugsstellen die laufenden monatlichen Beitr?ge f?r die Insolvenzgeldumlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein. Im Jahr 2011 wurde der Einzug der Insolvenzgeldumlage ausgesetzt.
Ab dem 1. Januar 2012 betr?gt der Insolvenzgeldumlagesatz 0,04 Prozent.
Auf Grund der zum 1. Januar 2012 wirksam werdenden Beitrags- beziehungsweise Umlagesatz?nderungen verlieren die vor diesem Zeitpunkt ?bermittelten Dauerbeitragsnachweise ihre G?ltigkeit. Arbeitgeber, die am Dauerbeitragsnachweis-Verfahren teilnehmen, m?ssen ab dem Beitragsmonat Januar 2012 einen neuen Dauerbeitragsnachweis mit aktuellen Werten ?bermitteln. F?r diejenigen, die f?r den Monat Januar 2012 keinen aktuellen Dauerbeitragsnachweis einreichen, rechnet die Minijob-Zentrale den bisher g?ltigen Dauerbeitragsnachweis aus dem Beitragsmonat Dezember 2011 eigenst?ndig um und schreibt diesen ab dem Beitragsmonat Januar 2012 mit den umgerechneten Werten fort. Die Umrechnung umfasst die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung (siehe Ziffer 01) und die Erh?hung des Umlagesatzes U1 (siehe Ziffer 02).
Arbeitgeber, die die Beitr?ge selbst ?berweisen und zu diesem Zweck einen Dauerauftrag bei Ihrer Hausbank eingerichtet haben, werden gebeten, diesen ebenfalls anzupassen.
Alternativ k?nnen Arbeitgeber den Vorteil des komfortablen Lastschriftverfahrens (Bankeinzug) nutzen. Wer der Minijob-Zentrale eine Einzugserm?chtigung erteilt, bekommt die Beitr?ge p?nktlich zum F?lligkeitstag dem Beitragskonto gutgeschrieben, wodurch garantiert keine Mahngeb?hren und S?umniszuschl?ge f?r versp?tete Zahlungen anfallen k?nnen. Die Minijob-Zentrale ben?tigt f?r die Teilnahme am Lastschriftverfahren eine ausgef?llte und unterschriebene Einzugserm?chtigung. Das Formular kann unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10382/DE/Service/DownloadCenter/DownloadCenter,lv2=76928.html heruntergeladen werden.
+++ 05. Neuer Abgabegrund - 91 - im Meldeverfahren zur Sozialversicherung +++
Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte sind unter bestimmten Voraussetzungen ausschlie?lich in der Unfallversicherung beitrags- und meldepflichtig. Um auch diese Entgelte mit der Meldung zur Sozialversicherung melden zu k?nnen, wurde zum 1. Dezember 2011 der separate
Abgabegrund "91" f?r die Unfallversicherung (UV) eingef?hrt. Weitere Informationen: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/01__Aktuelles/Node.html?__nnn=true
+++ 06. Neuer T?tigkeitsschl?ssel in den Meldungen zur Sozialversicherung +++
Bitte denken Sie daran, in den Jahresmeldungen f?r das Jahr 2011 sowie in den Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen den neuen neunstelligen T?tigkeitsschl?ssel vorzugeben. Dies gilt nicht f?r Meldungen, in denen der Meldezeitraum vor dem 1. Dezember 2011 endet.
Wir w?nschen Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute f?r das neue Jahr!
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