Neues in Sachen Arbeitslosengeld II? (Wiebking-Petition)

 
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2010 6:18 pm    Titel: Neues in Sachen Arbeitslosengeld II? (Wiebking-Petition) Antworten mit Zitat
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss



11011 Berlin, 18.08.2010
Platz der Republik 1

Pet 4-16-11-81503-018619
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Fernruf 030.227-35797
Telefax 030.227-36911


Betr.: Arbeitslosengeld II
Bezug: Ihre E-Mail vom 06.08.2010

Sehr geehrter Herr Wiebking,

ich bestätige den Eingang Ihrer Mail.
Der Vorgang befindet sich derzeit bei den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten des Petitionsausschusses. Nach Rückgabe wird er dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Margit Weisel)
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2010 8:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat
Zur Erinnerung: Die Petition wurde von mir am 03.01.2007 beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht und innerhalb 6 Wochen kamen 10.500 Unterschriften zusammen.

Gegen das Vergessen: Hier noch einmal der Wortlaut.


Der deutsche Bundestag möge beschließen…

dass die Auswirkungen der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Künstler (Schauspieler, Sänger, Tänzer etc.)überprüft werden. Ferner sollen die verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I seit dem 01.01.2005 aufgehoben und die alte Rechtslage wieder in Kraft gesetzt werden.

Nach der Rechtsnatur ihrer Arbeitsverhältnisse sind auch freischaffend tätige Künstler als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, unabhängig von der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Als Arbeitnehmer zahlen sie in den Zeiten der Beschäftigung volle Sozialbeträge – also auch für die Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteile werden für sie abgeführt. Wegen der Besonderheit ihrer Arbeitsverhältnisse, die nicht auf Kontinuität angelegt sind, können sie jedoch die jetzt verschärften Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I nach dem Sozialgesetzbuch III nicht mehr erfüllen. Von vorher drei Jahren wurde die Rahmenfrist ab 01.01.2005 auf zwei Jahre verkürzt; innerhalb dieser zwei Jahre müssen zwölf Monate Anwartschaftszeit zurückgelegt werden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I auszulösen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, fällt unmittelbar in die minderen Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach dem Sozialgesetzbuch II. Er wird behandelt, als habe er nie in die Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer Beiträge eingezahlt. Er wird behandelt als ungelernte Kraft. Gerade der Sektor, der am nachhaltigsten von den Auswirkungen dieses Gesetzes betroffen ist, wurde nicht untersucht, weil er „zu klein“ sei. Die empirische Sozialforschung stellt für solche Forschungsfelder geeignete Instrumente zur Verfügung. Zudem ist auf Bundesebene im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches in § 280 die gesetzliche Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit normiert, Wirksamkeitsanalysen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik vorzunehmen. Die Arbeitsagenturen sind verpflichtet, im Rahmen von „Eingliederungsbilanzen“ Rechenschaft über den Erfolg ihrer Aktivitäten abzulegen. Das allerdings würde Vermittlungs-Aktivitäten voraussetzen, die freischaffenden Künstlern den Verbleib in ihren erlernten und ausgeübten Berufen ermöglichen, anstatt sie in berufsferne Ein-Euro-Jobs abzudrängen. Nach den mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 20. Juli 2006 verschärften Sanktionen, muss, wer Arbeitslosengeld II beantragt, „Sofortange-bote“ annehmen. Bei diesen kann es sich um einen Ein-Euro-Job oder eine Trainingsmaßnahme (Umschulung in einen anderen Beruf) handeln. Mit der Folge, das nächste Angebot zu einem Gastspiel an einem Theater, zu einer Film- oder Fernseh-Produktion nicht wahrnehmen zu können, weil man zum „Spargelstechen“ abkommandiert wurde. Wer glaubt, an seiner künstlerischen Berufung festhalten zu sollen, dem treibt man den „Missbrauch“ staatlicher Fürsorge mit drakonischer Strafandrohung aus. Ab 2007 soll gelten: „Wer innerhalb eines Jahres (bisher innerhalb von drei Monaten) zum zweiten Mal ein zumutbares Eingliederungs- oder Arbeitsangebot ablehnt, dem wird der Regelsatz für drei Monate um 60 Prozent gekürzt. Beim dritten Vergehen innerhalb von zwölf Monaten können die Ämter ab dem folgenden Jahr die Leistungen – einschließlich der Kosten für Wohnung und Heizung – ganz streichen.

Uwe Michael Wiebking
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