Verfasst am: Do Feb 25, 2010 12:03 am Titel: 24.02.2010 Nothilfefonds Kultur: Föderalismusreform II hat..
Berlin, den 24.02.2010.
Nothilfefonds Kultur: Föderalismusreform II hat den Weg frei gemacht
Heute Nachmittag findet im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Sitzung zum Thema „Lage der öffentlichen Kulturfinanzierung“ statt. Dabei soll auch der Vorschlag des Deutschen Kulturrates nach einem Nothilfefonds Kultur debattiert und von Experten aus den Kulturverbänden, der Wissenschaft und den kommunalen Spitzenverbänden bewertet werden.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass sein Vorschlag in dieser öffentlichen Sitzung von den Parlamentariern auf den Prüfstand gestellt wird. Der Deutsche Kulturrat unterstreicht, dass der Nothilfefonds Kultur dazu dienen soll, kommunale Kultureinrichtungen zu unterstützen, die aufgrund der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in eine Schieflage kommen. Damit soll die kulturelle Infrastruktur gesichert werden.
Der im letzten Jahr neu gefasste Art. 104 b Grundgesetz schafft hierfür die rechtliche Grundlage. Mit der Verabschiedung der Föderalismusreform II wurde im Grundgesetz verankert, dass der Bund in außergewöhnlichen Notlagen wie der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise auch in den Gebieten Finanzhilfen gewähren darf, in denen er keine originäre Gesetzgebungskompetenz hat. Mit dieser Regelung ist verfassungsrechtlich der Weg frei gemacht worden, dass die Mittel aus dem Konjunkturpaket II auch für Investitionen in Bildungs- und Kultureinrichtungen verwendet werden konnten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Gerade weil die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen missverstanden wird, leidet der Kulturbereich deutlicher als andere Bereiche unter der Finanzkrise der öffentlichen Hände. Was wir jetzt sofort brauchen, ist ein „Nothilfefonds Kultur“ des Bundes für kommunale Kulturstrukturen, um den kulturellen Kahlschlag, den die Wirtschaftskrise in den Kommunen ausgelöst hat, zu begrenzen. Der Bund darf seit der letzten Föderalismusreform in einer solchen außergewöhnlichen Notlage helfen. Die Hände in den Schoß zu legen und auf bessere Zeiten zu warten, ist unverantwortlich.“
* Informationen zur Lage der Kulturfinanzierung in den Kommunen finden Sie in der aktuellen Ausgabe von politik und kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates unter: http://www.kulturrat.de/puk/puk02-10.pdf
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