Sparen statt Beamte einstellen

 
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
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BeitragVerfasst am: Do Feb 04, 2010 5:14 am    Titel: Sparen statt Beamte einstellen Antworten mit Zitat
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Sparen statt Beamte einstellen

Die Bundesregierung plant, den Verwaltungsapparat des Bundes kräftig aufzublähen. Im Zuge der laufenden Haushaltsberatungen sollen mehr als 1.000 neue Posten in den Ministerien und deren nachgeordneten Bereichen geschaffen werden. Der Bund der Steuerzahler kritisiert dieses Vorhaben scharf und appelliert an Bundesregierung und Parlament, diesen Irrsinn zu stoppen. Statt vom Sparen zu reden, muss die Regierung bei sich selbst anfangen. • • 50 Millionen Euro Kosten: Die neuen Stellen würden den Steuerzahler teuer zu stehen kommen: pro Jahr mehr als 50 Millionen Euro an dauerhaften Kosten. Das ist vor allem angesichts der Rekordneuverschuldung von 100 Milliarden Euro in diesem Jahr nicht zu verantworten. Im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten des Bundes besteht vielmehr ein Einsparpotenzial von 1,7 Milliarden Euro. Um dieses umzusetzen, müssten frei werdende Stellen nicht neu besetzt, Frühpensionierungen eingedämmt und Beihilfeprivilegien gekappt werden.

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Gebühr für verbindliche Auskünfte vom Finanzamt

Am 28. Januar fand vor dem Finanzgericht Münster die mündliche Verhandlung zum Musterverfahren gegen die Gebühr für verbindliche Auskünfte der Finanzämter statt (Az.: 3 K 722/08 S). Dieses Verfahren wird vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Mit einer Entscheidung wird demnächst gerechnet.
Steuerzahler müssen seit 2007 für eine verbindliche Auskunft des Finanzamts eine Gebühr bezahlen. Für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft wird derzeit eine Wertgebühr von wenigstens 121 Euro oder eine Zeitgebühr in Höhe von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens jedoch 100 Euro erhoben. Nach Auffassung des BdSt können Steuerzahler bereits aufgrund ihrer Steuerzahlungen Serviceleistungen von der Finanzverwaltung erwarten, zu der auch das Recht auf eine verbindliche Auskunft gehört.

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Steuertipp: Grundsteuer zurückholen – Frist 31.03. beachten!

Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei nicht zu vertretenden Leerstand, höherer Gewalt wie einem Brand oder auch Zahlungsausfällen der Mieter vor. • • Das ist zu beachten: Im Falle von Leerstandszeiten müssen allerdings ernsthafte Vermietungsbemühungen nachgewiesen werden. Ist die im Jahr 2009 erzielte so genannte Jahresrohmiete um mehr als die Hälfte geringer als die ortsüblich erzielbare Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten in vergleichbarer Lage, wird dem Steuerzahler ein Teil der Grundsteuer für das Jahr 2009 auf Antrag nachträglich erlassen. Der Antrag für das vergangene Jahr muss bei der Gemeinde (bzw. in den Stadtstaaten bei den Finanzämtern) bis spätestens zum 31. März 2010 eingereicht werden! In der Regel ist zunächst ein in allgemeiner Form begründetes Schreiben ausreichend.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Sven Ehling
Französische Str. 9-12
10117 Berlin

Tel: 030/25 93 96 0
Fax: 030/25 93 96 25
E-Mail: s.ehling@steuerzahler.de
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