Minijob-Newsletter - Nr. 6/2009 - 7. Dezember 2009

 
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BeitragVerfasst am: Mi Dez 09, 2009 5:27 am    Titel: Minijob-Newsletter - Nr. 6/2009 - 7. Dezember 2009 Antworten mit Zitat
Minijob-Newsletter - Nr. 6/2009 - 7. Dezember 2009


Liebe Leserinnen und Leser,
im letzten Newsletter dieses Jahres möchten wir Sie auf rechtliche Neuregelungen rund um das Thema Minijobs aufmerksam machen.




+++ Neue Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14. Oktober 2009 +++

Damit Arbeitgeber leichter prüfen können, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Richtlinien zur Geringfügigkeit vom 14. Oktober 2009 detaillierter ausgeführt, wie das regelmäßige Arbeitsentgelt zu ermitteln ist. Darüber hinaus wurden in den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien inzwischen eingetretene gesetzliche Änderungen sowie Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung berücksichtigt. Die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 24. August 2006 werden durch die neuen Richtlinien abgelöst.


+++ Datenaustausch zum Erstattungsverfahren für Arbeitgeber +++

Ab 1. Januar 2010 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, am maschinellen Datenaustausch für das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teilzunehmen. Dieses neue elektronische Verfahren wird zunächst optional angeboten. Ab 1. Januar 2011 wird die Teilnahme am maschinellen Erstattungsverfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Der maschinelle Datenaustausch erfolgt grundsätzlich durch die Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme (Entgeltabrechnungsprogramme). Darüber hinaus ist die Teilnahme am maschinellen Datenaustausch über die kostenfreie Ausfüllhilfe "sv.net" möglich. Das Programm "sv.net" ermöglicht den Arbeitgebern u.a. Meldungen und Beitragsnachweise maschinell zu übermitteln. Auch die Übermittlung des Erstattungsantrages bei Krankheit oder Mutterschaft ist mit der sv.net-Version 10.1, die voraussichtlich zum 31. März 2010 eingesetzt wird, möglich.


+++ Insolvenzgeldumlage +++

Der Einzug der Insolvenzgeldumlage wurde bereits zum 1. Januar 2009 von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen (Minijob-Zentrale/Krankenkassen) übertragen. Seitdem ziehen die Einzugsstellen die Beiträge für die Insolvenzgeldumlage ein. Im Jahr 2010 beträgt der Umlagesatz voraussichtlich 0,41 Prozent des Arbeitsentgelts. Ausgenommen von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Privathaushalte.


+++ Neuer Personengruppenschlüssel +++

Bislang waren Beschäftigungsverhältnisse, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert sind, nicht meldepflichtig zur Sozialversicherung.
Ab 1. Januar 2010 sind auch für diese Beschäftigungsverhältnisse Meldungen zur Sozialversicherung inklusive Datenbaustein Unfallversicherung zu erstatten. Für den Bestandsaufbau bei der Einzugsstelle ist ab diesem Zeitpunkt eine Anmeldung (Meldegrund 10) mit der Personengruppe 190 und den Beitragsgruppen 0 0 0 0 zu erstellen. Weitere Meldungen (zum Beispiel Jahresmeldungen) sind dann ebenfalls mit der Personengruppe 190 und den Beitragsgruppenschlüsseln 0 0 0 0 zu erstatten.


+++ Für die Unfallversicherung relevante Daten in der Meldung zur Sozialversicherung +++

Das Meldeverfahren bei Entgeltmeldungen (Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 55, 57 und 71) wurde bereits zum 1. Januar 2009 um Angaben erweitert, die für die Unfallversicherung relevant sind. Wichtig: Die geleisteten Arbeitsstunden für Meldezeiträume ab 1. Januar 2010 sind zwingend vorzugeben.


+++ Maschinelle Rückmeldung der Versicherungsnummer +++

Bei Anmeldungen ohne Versicherungsnummer leiten die Einzugsstellen die vom Rentenversicherungsträger ermittelte und an die Einzugsstelle zurückgemeldete Versicherungsnummer unverzüglich an den Arbeitgeber weiter. Dies erfolgte bislang überwiegend in Papierform. Ab 1. Januar 2010 wird die Rückmeldung der Versicherungsnummer grundsätzlich nur noch in maschineller Form erfolgen. Die Versicherungsnummer wird von der Einzugsstelle mit einer E-Mail an den Absender der Anmeldung (z.B. Arbeitgeber, Steuerberater) zurückgemeldet. Dieser E-Mail ist eine verschlüsselte Datei beigefügt, mit der der um die Versicherungsnummer ergänzte Datensatz Meldungen (DSME) übermittelt wird. Die Arbeitgeber sollen in der Lage sein, die verschlüsselten Sozialdaten anzunehmen und zu entschlüsseln.


+++ Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises - ELENA-Verfahren +++

Alle Arbeitgeber sind ab 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Bei der Zentralen Speicherstelle handelt es sich um eine neue Behörde. Deren Aufgabe ist es, anderen Behörden Daten zur Verfügung zu stellen, damit Anträge auf Sozialleistungen künftig schneller bearbeitet werden können. So sollen ab 1. Januar 2012 berechtigte Stellen wie zum Beispiel die Agenturen für Arbeit sowie Wohn- und Elterngeldstellen Daten bei der Zentralen Speicherstelle abrufen können. Das sogenannte ELENA-Verfahren ist vom Meldeverfahren zur Sozialversicherung unabhängig. Fragen zum ELENA-Verfahren beantworten die Mitarbeiter der Zentralen Speicherstelle unter der Telefonnummer: 01805 615 005 (Festnetzpreis 14 ct/Min.; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite http://www.das-elena-verfahren.de/.


Ausführliche Informationen zu allen aktuellen Themen finden Sie auf der Internetseite www.minijob-zentrale.de unter dem Punkt "Aktuelles":
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/01__Aktuelles/Node.html?__nnn=true

Wir wünschen allen Newsletter-Beziehern frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Minijob-Zentrale
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