Erfolg beim Arbeitslosengeld 1

 
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BeitragVerfasst am: Fr Jun 26, 2009 5:43 am    Titel: Erfolg beim Arbeitslosengeld 1 Antworten mit Zitat
Erfolg beim Arbeitslosengeld 1

Gesetz zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld-1 für kurz befristet Beschäftigte am 19. Juni im Bundestag verabschiedet

Warum sind wir so stolz?

Eine persönliche Zwischenbilanz von Heinrich Schafmeister für den BFFS anlässlich des BFFS-Erfolges zur Arbeitslosengeld-1-Reform

Haben Schauspieler in Deutschland jemals zuvor ein Gesetz initiiert und durchgesetzt?

Vor 3 Jahren entfaltete die Agenda 2010 ihre volle Wirkung, die Arbeitslosenhilfe war gestrichen, die Rahmenfrist gekürzt, und viele Schauspieler rutschten in Hartz IV.
Vor 3 Jahren waren wir Schauspieler es endgültig leid, dass alle – Politiker, Arbeitgeber, Großgewerkschaften usw. – unsere spezifischen Anliegen ignorierten oder sie ohne uns und an uns vorbei regelten.
Vor 3 Jahren gaben wir uns einen Ruck und gründeten den BFFS, der rasant an Mitgliedern und Einfluss zunahm.

Wir haben sofort das dümmste Gesetz gekippt:

Nämlich das ungeschriebene Gesetz, Schauspieler seien und blieben Einzelkämpfer. Sie mögen für Kunst, für Charities, vielleicht für Wahlkämpfe taugen, hieß es bis dahin, aber sie können kaum gemeinschaftlich ihre Interessen vertreten und schon gar nicht Gesetze ändern oder durchsetzen. Dafür seien Schauspieler ohnehin viel zu abgehoben und zu wenige. Schwachsinn!

Vor 3 Jahren haben wir uns viel vorgenommen – und in den 3 Jahren viel erreicht!

• Am 7./8. Mai 2008 wurde unser Eckpunktepapier von den zuständigen Sozialversicherungsträgern übernommen und für alle verbindlich beschlossen. Das war unser 1. Schritt: Nun herrscht Rechtssicherheit! Wie Film- und Fernsehschauspieler dem Gesetz nach sozialversichert werden müssen, steht jetzt amtlich im Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger. Nur einzelne Drehtage zu versichern, ist eindeutig gesetzeswidrig! Schauspieler werden seitdem für Dreharbeiten wieder durchgehender beschäftigt, sie sammeln mehr Ansprüche für Arbeitslosengeld und Rente.
• Am 19. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag das 3. Sozialgesetzbuch geändert – ein Paukenschlag! Dank unserer „Dauermassage“ haben die Politiker eingesehen, dass flexibel arbeitende Schauspieler gesetzlich benachteiligt sind. Der Gesetzgeber hat angefangen, die Benachteiligung für kurz befristet Beschäftigte beim Arbeitslosengeld-1-Anspruch abzumildern. Das sehen wir als Anfang und ist Teil unseres 2. Schrittes: Anpassung der Rechtslage! Die Gesetze sollen auch unsere spezifischen Berufsbedingungen berücksichtigen. Mit der Arbeitslosengeld-1-Reform haben einige von uns wieder die Chance, der Hartz IV-Falle zu entgehen.

Aber wäre das alles nicht auch so, ohne den BFFS passiert? – NIE UND NIMMER!

Vor dem BFFS ist bei den Sozialversicherungsträgern niemand von den Betroffenen vorstellig geworden, um die korrekte Versicherung von Drehengagements durchzusetzen – kein anderer Verband und keine Gewerkschaft. Wen wundert’s, dass in diesem Teil unseres „Sozialversicherungsdschungels“ vor Gründung des BFFS nie etwas geschehen ist?
Für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch der Kulturschaffenden haben sich mehrere Interessengruppen eingesetzt. Aber von den Filmschaffenden stehen nun mal nur wir Schauspieler vor der Kamera und sind für die Politiker sichtbarer als unsere Kollegen hinter der Kamera. Bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum neuen Gesetz vor dem Ausschuss „Arbeit und Soziales“ am 15. Juni 2009 waren z. B. die Teamverbände, oder andere Schauspielervertretungen – bedauerlicherweise – erst gar nicht eingeladen. Die Interessen aller Kulturschaffenden konnten dort nur vom BFFS wahrgenommen werden. Wir haben uns – als einzig anwesende Betroffenengruppe – für das Gesetz stark gemacht, auch wenn wir die Schwächen des Gesetzes kritisieren, die in der nächsten Legislaturperiode unbedingt beseitigt werden müssen.

Und die Gewerkschaften?

Seit Jahren wirbt Verdi für sein „5 statt 12“-Modell als Sonderlösung für Kulturschaffende. Eine Idee, die auch der BFFS begrüßt hätte, wenn sie von der Regierungskoalition je in Erwägung gezogen wäre. Wir pflegen mit Verdi einen guten Kontakt. Bei der wichtigen Anhörung war aber leider nicht Verdi, sondern nur die Dachorganisation, der DGB eingeladen. Er fand nur schwache Worte für das neue Gesetz. Als die angeblich bessere Alternative empfahl der DGB zu unserer Überraschung nicht „5 statt 12“ von Verdi, sondern die Rückkehr zur alten Rahmenfrist für alle Beschäftigten.
Aber diese teure Rückschrittslösung war mit der CDU in Wahrheit nie durchsetzbar und Peer Steinbrück (SPD) hatte schon genug Kopfschmerzen mit der jetzt beschlossenen kostengünstigeren Regelung. Eine Scheinalternative also, die außerdem den meisten Schauspielern gar nichts genutzt hätte. Nur ganz wenige Vielbeschäftigte, die es am wenigsten benötigen, hätten „Stütze“ beanspruchen können. Die jetzt beschlossene Reform setzt bei den Schwächsten unter den Kul-turschaffenden an und im Gegensatz zu ihr wäre die Wiedereinführung der alten Rahmenfrist eine politische Sackgasse gewesen. Das neue Gesetz ist eine Antwort auf die Unterschiedlichkeit flexibler und normaler Anstellungsverhältnisse und: Es ist ausbaufähig! Die alte Rahmenfrist schert alles über einen Kamm und wäre das Ende jeder weiteren Diskussion gewesen.
Trotzdem, die DGB-Dachgewerkschaft – sicher nicht in böser Absicht – lehnte im Ausschuss deutlich jede Sonderregelung ab und fiel damit seiner eigenen Mitgliedsgewerkschaft Verdi in den Rücken, die ja eine Sonderlösung für die Kulturschaffenden ausdrücklich anstrebte.
Gäbe es nicht den BFFS, die spezifischen Anliegen der flexibel arbeitenden Schauspieler wären wieder einmal den vermeidlich übergeordneten Interessen der Normalangestellten geopfert worden.

Nein, die Interessen der Schauspieler werden am besten von Schauspielern vertreten!

Ohne den kontinuierlichen Einsatz des BFFS bis zur letzten Sekunde gäbe es das neue Gesetz ganz gewiss nicht. Die Bundesagentur für Arbeit und der BDA waren schlicht dagegen, die DGBler gaben keine Hilfe, viele Politiker hatten Zweifel, und zudem hat das Gesetz ja auch seine Mängel: Es ist zu zaghaft. Noch vor dem 20. Mai 2009 war völlig ungewiss, ob dieses Gesetz nicht doch scheitern würde. Aber die „Penetranz“ des BFFS und die inzwischen gewonnene Einsicht der Koalitionspolitiker, zumindest ein Signal setzen zu müssen, waren stärker.
Die CDU, Frau Connemann (MdB), Kulturstaatsminister Neumann, der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und andere mussten nicht mehr groß überzeugt werden, sie haben sich sehr für eine Lösung noch in dieser Legislaturperiode engagiert.
SPD-Parteichef Franz Müntefering ging schließlich auf unsere Argumente ein und drängte in der Koalitionsrunde auf eine baldige Lösung. Das war der Durchbruch. Frank-Walter Steinmeier, Andrea Nahles, Hubertus Heil und andere SPDler, die wir immer wieder „behelligten“, unterstützten unser Anliegen zunehmend kräftig.
Im Hause des verantwortlichen Arbeitsministers Olaf Scholz waren wir seit dem letzen Jahr mehrmals zu Gast und haben dort zu einem Sinneswandel beitragen können. Sein anfänglicher Widerstand war für uns eine „heftige Geduldsprobe“, aber genauso nachvollziehbar wie der Sparzwang eines Peer Steinbrück. Trotzdem hat der BFFS sich nicht beirren lassen – mit Erfolg: Aus der Feder des Arbeitsministeriums stammen nun die Formulierungen des neuen Gesetzes, das wichtige Ideen des BFFS beinhaltet und das letztlich auch Peer Steinbrück nicht scheitern lassen wollte.
Zum Schluss hat unser BFFS-Vorstand Thomas Schmuckert als Sachverständiger bei der parlamentarischen Anhörung am 15. Juni im Bundestag für den Verband in überzeugender Weise die Notwendigkeit der Gesetzesnovellierung als ersten Schritt nach langjährigem Stillstand dargestellt, aber auch eindringlich an die Abgeordneten appelliert, notwendige Korrekturen vorzunehmen, damit das Gesetz nicht wieder einen großen Teil der Filmschaffenden draußen vor der Tür lässt. Der richtige Mann zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle! Ihm gilt mein besonderer Dank. Genauso wie den BFFS-Mitgliedern Chris Dehler, Nina Hoger, Christian Kahrmann, Leonard Lansink, Leslie Malton, Hans-Werner Meyer, Dominic Raacke, Caroline Redl, Angela Roy, Susann Uplegger, Frank Witter, die sich kurzfristig bereit erklärt hatten, bei dieser öffentlichen Anhörung dabei zu sein, Thomas den Rücken zu stärken, unserem Verband ein Gesicht zu geben und vor allem durch ihre starke Präsenz ein Zeichen zu setzen, wie essentiell dieses Thema für uns Schauspieler ist. In der Folge kamen zahlreiche Anfragen von Parlamentariern, was denn los gewesen sei im Ausschuss und selbst die Kanzlerin Angela Merkel hat davon erfahren.
Unser besonderer Dank gilt Frau Gitta Connemann, die die Einladung des BFFS zur Sachverständigenanhörung in die Wege geleitet hat (Link zur Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 15. Juni 2009: blog.bffs.de/2009/06/stellungnahme-zur-offentlichen-anhorung-am-15-juni-2009/).
Aber ohne die zündende Idee unseres Vorsitzenden Michael Brandner, vor 3 Jahren den BFFS als unabhängigen Verband der Schauspieler zu gründen und die fürsorgliche Betreuung unseres geschäftsführenden Justiziars Bernhard F. Störkmann und unseres ständigen Rechtsanwaltes Brien Dorenz, die uns seitdem über manche Untiefen hinweggeholfen und unsere Kräfte gebündelt haben, wären unsere großartigen Erfolge völlig undenkbar. Meine tiefe Verbeugung!

Nun ist es da, das Gesetz. Das erste, das Schauspieler initiiert und durchgesetzt haben.
Es tritt in ca. zwei Wochen in Kraft und berücksichtigt sofort auch die in den letzten 2 Jahren erworbenen Anwartschaftszeiten. In 3 Jahren wird das Gesetz auf seine Wirkung hin überprüft. Zugegeben: Noch wird das Gesetz viele nicht erreichen:
• entweder, weil sie im letzten Jahr mehr als 30.240 € verdient haben,
• weil ihre Anwartschaftstage mehrheitlich aus Beschäftigungen stammen, die länger als 6 Wochen dauerten,
• oder weil sie in der 2-jährigen Rahmenfrist auch 6 Monate Anwartschaftszeit schlicht nicht sammeln können.


Wir werden keinen 3 Jahre abwarten, sondern mit allem Einsatz dafür kämpfen, dieses Gesetz zügig weiterzuentwickeln. Und wir haben starke Signale aus der Politik bis hin zu Regierungsvertretern, die uns dabei unterstützen wollen.
Aber trotz aller Zaghaftigkeit des Gesetzes, trotz aller berechtigten Kritik, obwohl wir uns mehr gewünscht hätten:

WIR SIND STOLZ!
blog.bffs.de/2009/06/wie-funktioniert-das-neue-arbeitslosengeld-1-gesetz-fur-kurz-befristet-beschaftigte/
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