Strafanzeige gegen Bundespräsidenten Horst Köhler...

 
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Michael
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Anmeldungsdatum: 26.05.2005
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BeitragVerfasst am: Di Apr 28, 2009 7:52 pm    Titel: Strafanzeige gegen Bundespräsidenten Horst Köhler... Antworten mit Zitat
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Ich finde das, was mein Künstlerkollege Burkhard Lenniger da vorschlägt, überlegenswert und jeder der hier "vorbei kommt", sollte sich ein wenig Zeit nehmen um dem berechtigten Anliegen - wie ich finde - zu folgen. Die Links bringen Brisantes zu Tage! Alles bekannt aber längst vergessen! U.M.W.

Sehr geehrte Damen und Herren,

was der deutsche Bundespräsident 2006 öffentlich gesagt und dann getan hat, muss vor der eventuellen Wiederwahl in 4 Wochen auf den Tisch der Öffentlichkeit, denn es geht alle an..., auch für die Schweiz dürfte dieses Thema von Interesse sein, denn wenn der ehemalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerum Köhler, jetzt als Bundespräsident wiedergewählt wird, haben die einfachen deutschen Steuergesetze es noch einmal 5 Jahre sehr leicht, durch die Maschen der Verfassungswidrigkeit zu schlüpfen und davon ist derzeit auszugehen...

http://www.saarbreaker.com/2009/04/strafanzeige-gegen-den-bundespraesidenten-dr-horst-koehler/

http://womblog.de/2009/04/27/strafanzeige-gegen-den-bundespraesidenten-herrn-dr-horst-koehler-update/#more-2030

http://womblog.de/2009/04/28/mach-mit-grundgesetz-bundespraesident-dr-horst-koehler-zusenden/

____________________
mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lenniger
04751 / 9 11 11 5
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Michael
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BeitragVerfasst am: So Mai 03, 2009 11:03 pm    Titel: Umsatzsteuergesetz nichtig! Jeder ist betroffen! Antworten mit Zitat
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Antwort auf: Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler von Helmut Samjeske,


Kommentar von Helmut Samjeskeam von Montag, 27. April 2009 23:37

Ja, dass habe auch ich festgestellt. Und wie sind die Auswirkungen zu formulieren? Das Umsatzsteuerproblem besteht auf der unternehmerischen Ebene dann nicht, wenn der die Leistung empfangende Unternehmer die diesem in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als sogenannte “Vor-Steuer” wieder von seiner eigenen “Mehrwert-Steuer” kürzen kann. Der an den Endverbraucher leistende Unternehmer hat das erste Problem, denn bei diesem erhöht die Umsatzsteuer den Preis. Sie ist damit Wettbewerbsbestandteil. Sein Abnehmer kann nämlich die “Vor-Steuer” nicht vom Fiskus zurückfordern.

Es t r i f f t den E n d v e r b r a u c h e r und zwar massiv. Diesen stelle ich mir nun vor: Wenn es stimmt, daß 90 % der Steuerpflichtigen nur 10 % der gesamten Einkommensteuer zahlen und davon 45 % gar keine Einkommensteuer zu zahlen haben, dann kann man feststellen, daß es vornehmlich diejenigen trifft, die in diesem Staate zu dem unteren Mittelstand und den Transferempfängern gehören. Die sogenannten “kleinen Leute” haben also als sogeannte E n d v e r b r a u c h e r , die ja die Mehrwert-Steuer letztendlich tragen, den “schwarzen Peter gezogen”. Sie zahlen für ihre Einkäufe regelmäßig die Umsatzsteuer, so auch insbesondere an der Tankstelle und zwar in einem Spritpreis, der sowieso schon aus 70 % Steuerbealstung besteht. Die Tankstelle als Steuereinnehmer!Die Hartz IV-Empfänger werden seit dem 01.01.2002 um ca. geschätzte 12 % ihrer Einnahmen betrogen, denn sie zahlen - ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein - die Umsatzsteuer (einen Teil in Höhe von 19 % und einen Teil in Höhe von 7 % - im Mittel geschätzte 12 %).

Interessant ist, daß diverse Verfahren vor den staatlichen Organen in dieser Sache anhängig sind. Immerhin sind diese Staatsorgane Garanten der Grundrechte. Sie haben nach der Verfassung peinlich darauf zu achten, daß die Grundrechte des Bürgers nicht mißachtet/verweigert werden. Das Grundgesetz spricht von unverletzlichen und unveräußerlichen Grundrechten. Unverletzlich bedeutet - unantastbar, unangreifbar. Und was geschieht? Die Staatsorgane verhalten sich so, als gäbe es diese Grundrechte für den Bürger nicht. Immerhin handelt es sich bei den Grundrechten um “unmittelbar geltendes Recht” (s. oben die salbenden Ausführungen des Bundespräsidenten). Allerdings äußert sich so auch Frau Prof. Gesine Schwan - ebenso salbend und im Konkreten dann gar nicht.

Das Zitiergebot ist auch keine Floskel oder irgendein “Hokuspokus” der nicht so ernst zu nehmen ist. Das Zitiergebot entspricht dem Sinn und Zweck - also dem Ziel des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber soll nur Gesetze erlassen, in denen er sehr genau abgewogen hat, ob er die Grundrechte des Bürgers einschränken möchte. Eine Norm zur Steigerung der Sorgfalt. Dabei zählt das oberste Gebot des Rechtsstaates, nämlich die Garantie der Freiheit, die Garantie der Unversehrtheit und die Garantie der Gleichheit vor dem Gesetz (s. auch die UN-Resolution 217/A/III aus 1948).

Das Zitiergebot ist in einem wirksamen Grundgesetz Pflicht. Es verlangt jedoch auch, daß der Grundrechtsträger sich sehr genau mit den Rechten beschäftigt und diese vor allen Dingen wahrnimmt - einfordert. Er muß diese kennen und die Wechselwirkungen begreifen. Ohne daß der Bürger diese Mechnismen (er)-kennt, wird er kaum in der Lage sein, darauf zu achten, daß der “übermächtige Staat” ihn immer weiter einschränkt. Gerade die Posse aus dem Umsatzsteuergesetz, die ja m. E. von der Exekutiven sogar strategisch angelegt worden ist - was läßt die Legislative mit sich machen - verdeutlicht, mit welcher Absicht der Grundrechtsgarant agiert. Es sind Staatsgewalten, die im Ursprung, Art. 20 Abs. 2 GG, vom Volke wahrgenommen werden sollten; die sich jedoch zwischenzeitlich verselbtändigt haben und nun das Volk beherrschen. Der Souverän ist unterdrückt. Man spricht von einer “Parteiendiktatur”. Dies ist aber nur möglich, weil das Volk sich um seine “Grundrechte” und damit um seine Freiheit, Unversehrtheit und Gleichheit nicht kümmert - es zieht DSDS und Soaps und Nachrichten die eher den Charakter von Tratsch haben, Meldungen über z. B. Grundrechtsverletzungen vor. Bereits Kaiser Nero erkannte, “gebt dem Volk Brot und Spiele”. Ein sattes unterhaltenes Volk “muckt nicht auf”.

Die “Väter des Grundgesetzes” verlangten jedoch von dem Souverän Wachsamkeit und Streitbereitschaft. Demokratie muß wehrhaft sein. Jeder Bürger muß die Grundrechte verteidigen - er muß für die Grundrechte eintreten.

Die Handhabung des “Zitiergebotes” am konkreten Fall macht deutlich, wie die Staatsorgane, nämlich unsere Geschäftsführer mit unserem “Vermögen” umgehen. Sie scheren sich nicht mehr um unsere Interessen. Dies geht soweit, daß dem Souverän die Grundrechte vorenthalten werden. Sie sind ihm weggenommen worden, man kann auch sagen, sie wurden gestohlen.

Grundrechte, dies erwähne ich noch, werden eben nicht gewährt, gestattet oder sonstwie zugegeben. Sie sind bereits vor der Geburt mit dem werdenden Grundrechtsträger verbunden. Verbunden untrennbar, sozusagen seine 2. Haut, die keinesfalls verletzt werden darf und die erst nach seinem Tode erlöschen.

Ich danke für Ihr Gehör.
Helmut Samjeske
erschienen im "SaarBreaker"

http://www.saarbreaker.com
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