Verfasst am: Mo Apr 27, 2009 8:32 pm Titel: Minijob-Newsletter - Nr. 1/2009 - 27. April 2009
Minijob-Newsletter - Nr. 1/2009 - 27. April 2009
Liebe Leserinnen und Leser,
Ihr heutiger Newsletter informiert Sie über die sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen.
01: Wertguthabenvereinbarungen nun auch für Minijobber möglich
02: Insolvenzgeldumlage
+++ 01: Wertguthabenvereinbarungen nun auch für Minijobber möglich +++
Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen haben seit dem 1. Januar 2009 erstmalig auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne des Gesetzes zu treffen. Für die Minijobber bestehen versicherungsrechtlich keine Besonderheiten. Es bleibt sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase bei der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Aufgrund häufiger Rückfragen weist die Minijob-Zentrale darauf hin, dass zum 1. Januar 2009 der Einzug der Insolvenzgeldumlage von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale) übertragen wurde. Seitdem ziehen somit die Einzugsstellen die Monatsbeiträge für die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2009 ein.
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