Verfasst am: So Nov 30, 2008 7:40 am Titel: Minijob-Newsletter - Nr. 5/2008 - 28. November 2008
Minijob-Newsletter - Nr. 5/2008 - 28. November 2008
Liebe Leserinnen und Leser,
mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf rechtliche Neuerungen bei den Minijobs hinweisen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten.
+++ Erhöhung der Umlagen für Arbeitgeberaufwendungen +++
Die Umlagen U1 und U2, die vom Arbeitgeber zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft zu zahlen sind, werden ab dem 1. Januar 2009 erhöht.
Die Umlage U1 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit beträgt ab dem 1. Januar 2009 0,6 Prozent und ist zu zahlen, wenn maximal 30 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Umlage U2 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft, die von allen Arbeitgebern zu zahlen ist, wird ab Januar 2009 wieder erhoben und beträgt 0,07 Prozent.
+++ Änderung im Meldeverfahren - Übermittlung von Unfallversicherungsdaten +++
Da die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung zukünftig auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung prüfen, wird das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2009 um die prüfrelevanten Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Das bedeutet, dass in allen Entgeltmeldungen (Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72), die nach dem 31. Dezember 2008 erstellt werden und einen Meldezeitraum ab dem 1. Januar 2008 beinhalten, die unfallversicherungsspezifischen Daten zwingend anzugeben sind. Bei ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnissen sind erstmalig mit der Jahresmeldung für das Jahr 2008 die Unfallversicherungsdaten zu melden. Dies hat darüber hinaus zur Folge, dass für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2008 auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zur Unfallversicherung zu erstatten sind.
+++ Einzug der Insolvenzgeldumlage durch die Einzugsstellen +++
Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) überträgt der Gesetzgeber die Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2009 von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages monatlich für das laufende Jahr. Da die Umlage von den Unfallversicherungsträgern jährlich nachträglich eingezogen wird, treffen die Umlage der Unfallversicherungsträger für das Jahr 2008 und die laufende Umlage der Einzugsstellen für Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2009 systembedingt zusammen. Für die Zeit bis Ende 2008 wird die Umlage von den Unfallversicherungsträgern erhoben, für die Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2009 von den Einzugsstellen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat beträgt der Umlagesatz für das Jahr 2009 0,10 Prozent.
+++ Neuer Dauer-Beitragsnachweises ab Januar 2009 notwendig +++
Aufgrund der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Änderungen, wie der Erhöhung der Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft, der Abführung der Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstellen und der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung, verlieren Dauer-Beitragsnachweise aus dem Jahr 2008 ab dem Beitragsmonat Januar 2009 ihre Gültigkeit.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, der Einzugsstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugsstelle "Knappschaft" ab dem Beitragsmonat Januar 2009 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis mit den für die Entgeltabrechungszeiträume ab 1. Januar 2009 geltenden Angaben zu übermitteln.
+++ Korrekturnachweise für die Zeit vor dem 1. Januar 2009 +++
Grundsätzlich wird weiterhin nicht beanstandet, wenn Arbeitgeber keine Korrektur-Beitragsnachweise einreichen, sondern die Korrekturen im laufenden Beitragsnachweis berücksichtigen. Beiträge für die Zeiten vor dem 1. Januar 2009 dürfen aber nicht in den laufenden Beitragsnachweis aufgenommen werden, sondern sind unter Angabe des Zeitraums, auf den die Beiträge entfallen, in einem Korrektur-Beitragsnachweis (Kennzeichen Korrektur-Beitragsnachweis) gesondert nachzuweisen.
+++ Arbeitgeberinfo-CD 2009 +++
Auch in diesem Jahr informiert die Minijob-Zentrale per CD alle Arbeitgeber, die derzeit Minijobber beschäftigen, über die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel im Sozialversicherungsrecht, einschließlich der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Neuerungen im Beitrags- und Meldeverfahren der geringfügigen Beschäftigung.
Neben detaillierten Informationen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht werden auf der Arbeitgeberinfo-CD 2009 Beitragsrechner für Mini- und Midijobs, die Software sv.net, mit der man am maschinellen Meldeverfahren teilnehmen kann sowie zahlreiche Formulare und Broschüren der Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt. Das Stichwortverzeichnis bietet darüber hinaus die Möglichkeit, zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Begriffe nachzuschlagen.
Neben den oben genannten rechtlichen Änderungen enthält die CD auch Erläuterungen zu folgenden aktuellen Themen:
- Einführung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs - SEPA -
- Besonderheit im Melde- und Beitragsverfahren bei Bezug von Mutterschaftsgeld
- Hinweis zum Eingabefeld "abzüglich Erstattung LFZG/AAG" auf dem Beitragsnachweis
- Sofortmeldung in bestimmten Wirtschaftszweigen
- Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen an Beschäftigte Dritter
- Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung
- Flexible Arbeitszeitregelungen
- Datensatzaufbau für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung
Die Arbeitgeber-Info-CD 2009 wird in den kommenden vier Wochen an alle Arbeitgeber eines gewerblichen Minijobs versandt.
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