Verfasst am: Sa Mai 03, 2008 3:20 am Titel: 1. Mai: Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tritt in Kraft.
Liebe foodwatch-Interessierte,
am 1. Mai 2008 ist es so weit, das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) tritt in Kraft. Viele von Ihnen haben unsere im Februar 2006 gestartete Kampagne "Deutschland is(s)t unm?ndig" (http://foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/) verfolgt und unsere Forderungen nach einem Gesetz mit echten Informationsrechten sowie unsere Kritik an dem verabschiedeten Gesetzestext durch ihre Unterschrift unterst?tzt.
Die Bundesregierung lobt sich f?r das Verbraucherinformationsgesetz in ihrem am23.04.2008 vorgestellten "Verbraucher politischen Bericht 2008" sehr und feiert das VIG als "Durchbruch hin zu mehr Information und Transparenz" f?r die Konsumenten und als "neue Informationskultur" der zust?ndigen Beh?rden.
Auch wenn die Bundesregierung so etwas sagen muss ? besser, als es ungepr?ft zu glauben, ist nach Auffassung von foodwatch der kritische Blick hinter die Kulissen der sch?nen neuen Beh?rden-Informationskultur allemal.
F?r die meisten Verbraucheranfragen sind die kommunalen Beh?rden in den Bundesl?ndern zust?ndig. Sie verf?gen ?ber die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen und kennen die Verst??e gegen das Lebensmittelrecht. Deshalb hat foodwatch rechtzeitig zum Start des VIG in allen L?ndern nachgefragt, wie das Gesetz dort umgesetzt wird, welche Anlaufstellen es geben soll und welche Kosten auf anfragende B?rger zukommen werden.
Die Ergebnisse (Redaktionsschluss 18. April 2008, http://tinyurl.com/4dwszh sind ern?chternd. Neun von sechzehn Bundesl?ndern haben offenbar keine Zeit gefunden, das neue B?rgerrecht fristgerecht in Landesrecht umzusetzen. F?nfzehn Bundesl?nder waren nicht in der Lage, entsprechende Geb?hrenregelungen zu erlassen. Auf Nachfrage verweist man auf allgemeine Regelungen f?r Verwaltungsgeb?hren. Manche L?nder berechnen demnach Stundens?tze, andere verlangen bis zu 10.225 Euro. Dies widerspricht einem Urteil des Europ?ischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 1999, demzufolge Geb?hren nur dann angemessen sind, wenn sie den Zugang der B?rger zu Informationen nicht behindern (http://foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/gebuehren/). Es sagt viel ?ber das verbraucherpolitische Interesse der Landesregierungen aus, dass sie dieses EuGH-Urteil ignorieren.
Fazit der foodwatch-VIG-L?nderanalyse
Das VIG ist zum ?berwiegenden Teil nicht umgesetzt, die zust?ndigen Anlaufstellen werden den B?rgern meist nicht bekannt gegeben und in Sachen Geb?hren herrscht das Prinzip "Bei Anruf: Kostenfalle", weil die B?rger nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Die von der Bundesregierung versprochene "neue Informationskultur" haben wir uns anders vorgestellt.
Die foodwatch-VIG-L?nderanalyse ist der Auftakt eines bundesweiten VIG-Praxistests. foodwatch will wissen: Was bringt das Verbraucherinformationsgesetz den Verbrauchern in der Praxis? Werden die Beh?rden ihre Messwerte ?ber Pestizidbelastungen oder ?ber versteckte gentechnische Verunreinigungen preisgeben? Werden die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen ver?ffentlicht, damit die Verbraucher erfahren, welche M?ngel es bei ihrem B?cker oder Metzger, der Imbissbude oder dem Supermarkt gibt?
Die Bundesregierung hat gestern das VIG als "Durchbruch hin zu mehr Information und Transparenz" ger?hmt. foodwatch ist gespannt, was davon am Ende ?brig bleiben wird.
Viele weitere Informationen ?ber die L?cken des Gesetzes, praktisch durchgespielte Fallbeispiele und den foodwatch-eigenen Gesetzentwurf finden Sie auf der foodwatch-Internetseite (http://foodwatch.de/kampagnen__themen/informationsgesetz/).
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