Verfasst am: Sa März 10, 2007 5:32 am Titel: Der Mensch, die Wurzel allen Übels....
...hat mal wieder versucht illegal Tiermehl zu exportieren. Lesen Sie selbst. Neues von foodwatch.
Hallo und guten Tag liebe foodwatch-Interessierte,
die Veröffentlichung der foodwatch-Recherchen zum illegalen Export von Tiermehl vor zwei Wochen zeigen Wirkung: Die niedersächsischen Behörden haben die verbotene Ausfuhr von tierischen Abfällen gestoppt und zugegeben, dass Exporte unerlaubter maßen in 22 Länder gingen, mit denen es keine dafür erforderlichen Abkommen gab. Das geht aus einem Rechenschaftsbericht der Landesregierung an den zuständigen Landtagsausschuss vom Montag dieser Woche hervor, der foodwatch vorliegt. Die Begründung der Regierung für diesen Skandal: Die EU-Verordnung zum Export von Tiermehl sei sowohl von ihr als auch von der Bundesregierung falsch ausgelegt worden. Erschreckend: Eine Bürgerorganisation wie foodwatch muss deutschen Behörden in Bund, Ländern und Landkreisen die geltenden Gesetze erklären.
Die Recherchen von foodwatch haben Konsequenzen für die gesamte Europäische Union. Illegale Exporte sind offenbar auch in anderen europäischen Ländern an der Tagesordnung. foodwatch hat deshalb den Report übersetzen lassen und sich mit der englischen Version an die europäische Öffentlichkeit gewandt. Auch das mit Erfolg: Aufgrund der Enthüllungen von foodwatch hat die Europäische Kommission eine Sondersitzung für den 20.03.2007 einberufen. Ausführlichere Informationen über den Skandal um die tierischen Abfälle und das Originalschreiben der Landesregierung in Niedersachsen finden Sie im Internet unter:
Verfasst am: So März 25, 2007 10:24 pm Titel: Ausfuhr von verarbeiteten tierischen Nebenprodukten...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Bundesminister Horst Seehofer dankt Ihnen für Ihre Zuschrift zum Thema Ausfuhr von verarbeiteten tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 in Drittländer. Er bittet um Verständnis, dass im Rahmen solcher Aktionen die Beantwortung nur in dieser allgemeinen Form erfolgen kann.
Der Umgang mit sämtlichen tierischen Nebenprodukten einschließlich deren unschädlicher Beseitigung bzw. erlaubter Verwendung unterliegt strengen Regeln innerhalb der Europäischen Union. Maßgeblich ist dabei die Einteilung der Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit in eine von drei Kategorien. Bei den in der foodwatch Studie erwähnten Nebenprodukte, vorwiegend aus Geflügelteilen hergestellt, handelt es sich um Materialien der so genannten Kategorie 3, die grundsätzlich von für die Lebensmittelgewinnung tauglich beurteilten Tieren stammen oder auch ehemalige Lebensmittel sein können. Von diesen Stoffen geht im übrigen keine gesundheitliche Gefährdung für Tiere oder Menschen aus. Deshalb sind die Regeln für diese Produkte auch freizügiger als für solche von beispielsweise erkrankten oder verendeten Tieren (Kategorie 2 und Kategorie 1), die unter strengen Sicherheitsvorkehrungen behandelt und beseitigt werden.
Da eine Reihe von Schlachtprodukten, die zum Teil in früheren Zeiten noch der menschlichen Ernährung dienten, keine Verwendung mehr in der Lebensmittelproduktion finden, darf dieses Material u.a. in dafür zugelassenen Verarbeitungsbetrieben zur Herstellung von Heimtierfutter oder verarbeitetem tierischen Eiweiß verwendet werden.
Aus Kategorie 3 Material hergestelltes Heimtierfutter, Fischmehl und hydrolisiertes Eiweiß darf auch uneingeschränkt exportiert werden. Einer Beschränkung unterliegt dagegen das verarbeitete tierische Eiweiß der Kategorie 3 selbst. Solches von Wiederkäuern darf selbst dann nicht exportiert werden, wenn es von BSE-negativen Tieren stammt. Mehle von anderen Tierarten dürfen zwar grundsätzlich in Länder außerhalb der EU exportiert werden, es wird aber vorausgesetzt, dass vor der Ausfuhr mit dem betreffenden Drittland eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, in der das Drittland sich verpflichtet, den vorgesehenen Endverwendungszweck einzuhalten und das verarbeitete tierische Protein nicht für Verwendungszwecke, die in der Europäischen Union untersagt sind (wie z. B. die Verfütterung an landwirtschaftliche Nutztiere), wieder auszuführen.
Nachdem dem BMELV im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass es Exporte gegeben hat, obwohl die notwendigen Abkommen mit den Empfängerstaaten nicht vorgelegen haben, wurden die zuständigen Länderbehörden nochmals an die rechtlichen Bestimmungen erinnert, und eine Reihe von Exportabkommen nach den Vorgaben der EU konnten inzwischen abgeschlossen werden.
Dem BMELV liegen keine Hinweise vor, ob das nicht rechtmäßig ausgeführte tierische Protein in den jeweiligen Ländern zu nach europäischem Recht verbotenen Verwendungszwecken eingesetzt wurde. Aufgrund der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der nicht rechtmäßig ausgeführten Waren gibt es keinen Grund für einen Rückruf.
Das BMELV legt Wert auf die Feststellung, dass es nach allen hier vorliegenden Informationen trotz der fehlerhaften Exportzertifikate zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen oder Tieren gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Bernhard Kühnle
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Bernhard Kühnle
Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
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